Landwirtschafts-foliensammlungen



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#5903






für die BürgerInnen der Marktgemeinde Hofkirchen an der Trattnach


April 2008, Nr. 251

Zugestellt durch Post.at

e-mail: gemeinde@hofkirchen-trattnach.at

homepage: www.hofkirchen-trattnach.at


LANDWIRTSCHAFTS-FOLIENSAMMLUNGEN
DO, 10. April, 8.00-12.00 Uhr Lagerhaus Grieskirchen
MO, 14. April von 8.00-12.00 Uhr Altstoffsammelzentrum Weibern
MO, 14. April von 14.00-17.00 Uhr Bauhof Taufkirchen
Seifenkisten-Nachtrennen
Am 16. Mai wird die FF Hofkirchen beim Seifenkisten-Nachtrennen die Nacht zum Tag machen. Alle Interessenten können sich auf der Homepage www.ff-hofkirchen-trattnach.at.tf das Reglement ansehen.
Die FF Hofkirchen sucht dringend Videomaterial der Seifenkistenrennen 2004 und 2005 und von allem was damit im Zusammenhang steht (z.B. Bau einer Seifenkiste, …).

Falls solches Material vorhanden ist, wird gebeten sich ehestens bei Adolf Humer (Tel. 07734/32 75 od. 0676/88 69 68 35) zu melden.








INHALT:
Aufnahme einer Reinigungskraft für die Hauptschule

Aufnahme eines(r) Facharbeiters(in) für den Gemeindebauhof

Einrichtung einer Krabbelstube

Zeckenschutzimpfaktion 2008 - Terminänderung

Grünlandförderung 2008

Bericht von der Gemeinderatssitzung vom 1. April

Leaderregion Mostlandl Hausruck

Neue Beratungsstelle Alfa Telefon Österreich

Information des BM für Soziales und Wirtschaft

Sprechtage

Veranstaltungskalender

Auszeichnungen, Ehrungen, Schulabschlüsse, etc.

Fundgegenstände

Arbeitsmarkt


Beilagen:

Blumenschmucksiegerehrung 2007

Feuerlöscherüberprüfung

Information des BAV Grieskirchen

Wochentagsbereitschaftsdienst II. Quartal 2008

Aufnahme einer Reinigungskraft

für die Hauptschule
Die Marktgemeinde Hofkirchen a.d. Trattnach gibt gemäß § 8 des Oö. Gemeindebedienstetengesetzes 2001, LGBl.Nr. 48/2001 i.d.g.F. bekannt, dass eine
teilzeitbeschäftigte Reinigungskraft für die Hauptschule

mit einem Beschäftigungsausmaß von 15 Wochenstunden


neu eingestellt wird.
Aufgabenbereich: Reinigung des Obergeschosses
Dienstzeit während des Schulbetriebes: Montag bis Freitag von 14.00 bis 17.00 Uhr
Als Urlaubs- und Krankenstandsvertretung sollte die Schüleraufsicht von 6:45 bis 7:15 und von 12:15 bis 13:15 möglich sein.
Die Ferien-Reinigungsarbeiten werden ganztags durchgeführt und finden üblicherweise zu nachstehenden Zeiten statt:

Weihnachtsputz in der zweiten Ferienwoche im Jänner

Osterputz in der Karwoche

Generalputz in der 2. und 3. und letzten Ferienwoche der Sommerferien


Der Urlaub kann grundsätzlich nur in den Ferien konsumiert werden.
Das Dienstverhältnis beginnt voraussichtlich am 1. September 2008.
Die Entlohnung der Reinigungskraft erfolgt nach dem Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002, LGBl.Nr. 52/2002 i.d.g.F. in der Funktionslaufbahn GD 25.

Als Voraussetzungen für eine Anstellung als Reinigungskraft gelten die allgemeinen Anstellungserfordernisse nach dem Oö. Gemeindebedienstetengesetz (gesundheitliche und fachliche Eignung, ua.).


Für die schriftliche Bewerbung ist der am Marktgemeindeamt Hofkirchen an der Trattnach aufliegende Bewerbungsbogen zu verwenden.
Der Bewerbungsbogen mit den erforderlichen Unterlagen wie handgeschriebener Lebenslauf und Personaldokumente (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass, Heiratsurkunde, Nachweis über den Bezug einer Familienbeihilfe etc.) ist bis
spätestens Freitag, den 9. Mai 2008 – 12.00 Uhr
beim Marktgemeindeamt Hofkirchen an der Trattnach einzubringen.
Die Ausschreibungsunterlagen und den Bewerbungsfragebogen finden Sie auch auf unserer Homepage: www.hofkirchen-trattnach.at
Für allfällige Anfragen steht Ihnen am Gemeindeamt Hofkirchen a.d. Trattnach, Herr AL Pichler unter der Tel.Nr. 07734/2255-11 gerne zur Verfügung.
Der Bürgermeister:

Alois Zauner eh.

Aufnahme eines(r) Facharbeiters(in)

für den Gemeindebauhof
Die Marktgemeinde Hofkirchen an der Trattnach gibt gemäß § 8 und § 9 des Oö. Gemeinde- dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 (Oö. GDG 2002) bekannt, dass laut Beschluss des Gemeindevorstandes vom 8. Februar 2008 ein(er)
vollbeschäftigter(n) Facharbeiter(in) für den Gemeindebauhof
neu aufgenommen wird.
Die Aufnahme ist mit 1. November 2008 beabsichtigt.
Die Dienstzeit umfasst 40 Wochenstunden an fünf Werktagen.

Montag – Donnerstag 7.00 – 12.00 und 13.00 – 17.00 Uhr

Freitag 7.00 – 11.00 Uhr
Die Einstufung erfolgt in die Funktionslaufbahn GD 19.1
Hauptaufgabengebiet:


  • Erhaltung und Pflege der öffentlichen Verkehrsflächen

  • Erhaltung und Pflege der öffentlichen Grünflächen und Spielplätze

  • Erhaltung und Pflege der öffentlichen Gebäude

  • Winterdienst

  • Wartung des Kanalnetzes und der Pumpstationen

Neben den allgemeinen Anstellungserfordernissen nach dem Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 (gesundheitliche und fachliche Eignung, ua.) wurden noch nachstehende Anstellungsvoraussetzungen festgelegt.




  • Bereitschaft zu Mehrleistungen

  • Bereitschaftsdienst (Winterdienst und Kanalwartung)

  • Bei männlichen Bewerbern, Nachweis des abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienstes


Ausbildungsvoraussetzungen:

  • Abgeschlossene handwerkliche Lehre z.B. Elektriker, Wasser- und Heizungsinstallateur, Tischler, Maurer, Schlosser, Landmaschinen- oder Kfz-Mechaniker, Landwirtschaftlicher Facharbeiter, oder artverwandte Lehrausbildung;

  • Führerschein der Klasse C (Nachweis bis spätestens 9.5.2008)

  • 3 Jahre Praxis im erlernten Beruf

Das Auswahlverfahren wird entsprechend dem Objektivierungsverfahren gem. § 11 Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 durchgeführt.

Die Gemeinde behält sich das Recht vor, Vorstellungsgespräche zu führen.
Dem Bewerbungsschreiben sind nachstehende Unterlagen beizulegen:


  • Handgeschriebener Lebenslauf

  • Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie)

  • bei unversorgten Kindern, Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe

  • Lehrabschlusszeugnis (Kopie)

  • Führerschein (Kopie)

  • Nachweis über berufsbezogene Weiterbildung (Kopie)

  • Bewerbungsfragebogen – dieser liegt beim Gemeindeamt auf

Bewerbungen sind samt allen erforderlichen Unterlagen (Bewerbungsfragebogen, Urkunden, Lebenslauf, Zeugnisse)


bis spätestens Freitag, den 9. Mai 2008 um 12.00 Uhr
beim Marktgemeindeamt Hofkirchen an der Trattnach einzubringen.
Die Ausschreibungsunterlagen und den Bewerbungsfragebogen finden Sie auch auf unserer Homepage: www.hofkirchen-trattnach.at
Für allfällige Anfragen steht Ihnen am Gemeindeamt Hofkirchen a.d. Trattnach, Herr AL Pichler unter der Tel.Nr. 07734/2255-11 gerne zur Verfügung.
Der Bürgermeister:

Alois Zauner eh.

Zeckenschutzimpfaktion 2008


Verschiebung auf 24.4.08 aufgrund Erkrankung des Amtsarztes!!!
Die Impfung gegen die durch Zeckenbiss übertragene Hirnhautentzündung ist ab dem 1. Lebensjahr möglich.

Der Impfschutz wird nach drei Teilimpfungen erreicht. Die ersten beiden Teilimpfungen erfolgen im Abstand von 1-3 Monaten, die dritte Impfung 5-12 Monate nach der zweiten.

Auffrischungsimpfungen werden alle fünf Jahre empfohlen (nur bei 1. Auffrischung und bei Personen über 60 Jahre alle drei Jahre).

Da der Impfschutz möglichst schon am Beginn der saisonalen Zeckenaktivität bestehen soll, liegt der bevorzuge Impftermin für die 1. und 2. Teilimpfung in der kalten Jahreszeit.


Es findet daher am
Donnerstag, den 24. April 2008 um 8.00 Uhr
in der Hauptschule eine Impfung gegen Zeckenkrankheit statt.
Eine Anmeldung zur Impfung ist nicht erforderlich.

Bitte Impfpass (soweit vorhanden) mitnehmen!
Kosten:

Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr 13,20 Euro in bar

ab dem dritten Kind 3,63 Euro

Erwachsene bzw. Personen über 15 Jahre 15,00 Euro in bar


Die Krankenkasse erstattet hiervon mindestens 3,63 Euro zurück!
Einrichtung einer Krabbelstube

Liebe Mutter!

Lieber Vater!



  • Haben Sie ein Kleinkind im Alter von 1 bis 3 Jahren?




  • Möchten Sie oder Ihr Arbeitgeber, dass Sie wieder anfangen zu arbeiten?
    Sie wissen aber nicht wohin mit Ihrer Kleinen/Ihrem Kleinen?




  • Auch an nur zwei Vormittagen in der Woche wäre eine Betreuung erforderlich?

Heutzutage ist es nicht mehr so, dass die Großeltern zur Verfügung stehen: Es ist gar nicht mehr so einfach, eine ausgezeichnete Betreuung zu finden, die auch noch leistbar ist.




Die Gemeinde HOFKIRCHEN AN DER TRATTNACH plant im vorhandenen Pfarrcaritas Kindergarten ab Herbst 2008 einen KRABBELSTUBE zu eröffnen. Eine Betreuung Ihres Lieblings bis zu 25 Stunden wäre möglich. Es sind noch Plätze frei. Sie sollten Ihr Kind aber umgehend anmelden.

Weitere Auskünfte erteilen gerne: Marktgemeindeamt Hofkirchen (Tel. 07734/2255) und Kindergarten (07734/2669)

Grünlandförderung 2008


Der Gemeinderat der Marktgemeinde Hofkirchen an der Trattnach hat 1998 folgende Richtlinien für die Grünlandförderung beschlossen:


Art und Gegenstand der Förderung
Es werden Flächenprämien für extensiv und selbst bewirtschaftetes Grünland mit maximal zwei Schnitten pro Jahr gewährt. Diese Voraussetzungen erfüllen Wiesen und Kulturweiden. Die Herbstnutzung wird nicht als eigene Nutzung gewertet. Pachtflächen werden nur dann einbezogen, wenn ein schriftlicher Pachtvertrag vorliegt bzw. die Flächen sich im Gemeindegebiet von Hofkirchen an der Trattnach befinden.
Förderungsempfänger
Diese Förderungen können natürliche und juristische Personen erhalten, die Wiesenflächen in den Katastralgemeinden Gassen, Still, Schallbach und Hofkirchen bewirtschaften und ihren Betriebsstandort in Hofkirchen/Trattnach haben.

Betrieben aus Nachbargemeinden, die Wiesen in Hofkirchen bewirtschaften, wird eine Grünlandförderung nur unter der Voraussetzung gewährt, dass auch die betreffende Gemeinde für Grünflächen, die von Betrieben mit Standort in Hofkirchen/Trattnach bewirtschaftet werden, eine derartige Förderung gewähren muss.


Förderungsvoraussetzungen
Der Grünlandanteil des zu fördernden Betriebes muss mindestens 10 % der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche betragen. Es muss eine Mindest-bewirtschaftung des Grünlandes erfolgen - mindestens eine Nutzung pro Jahr.

Die Straßenbankette von Gemeindestrassen, sowie Güter- und Wirtschaftswegen müssen mitgemäht werden.




Förderungsausmaß
Die Flächenprämie für ein Hektar Grünland beträgt 22,00 Euro. Die Erfassung der Flächen erfolgt mit zwei Dezimalstellen. Die Auszahlungsbeträge werden auf 1,00 Euro abgerundet.

Die beantragte Förderung wird im Oktober eines jeden Jahres ausbezahlt.


Erledigung der Anträge
Die Förderung kann vom Bewirtschafter bei der Gemeinde beantragt werden, muss aber
bis spätestens

16. Juni 2008
des laufenden Wirtschaftsjahres, beantragt werden.
Nach diesem Termin einlangende Anträge werden nicht mehr behandelt!


Der Antrag hat mittels eines von der Gemeinde erstellten Formulars zu erfolgen, welchem eine Kopie des Mehrfachantrages (Flächenbogen) beizulegen ist.

Bei landwirtschaftlichen Betrieben, die keinen Mehrfachantrag gestellt haben, ist ein Katasterplan, auf denen die zu fördernden Flächen gekennzeichnet sind, beizulegen.


Bei Nichteinhaltung der Förderungsrichtlinien muss die gewährte Förderung rückerstattet werden.
Jährlich werden mehrere Betriebe nach dem Zufallsprinzip ausgewählt und gemeinsam mit dem Ortsbauernobmann nach vorheriger Verständigung von der Gemeinde kontrolliert.


Bericht von der Gemeinderats-sitzung vom 1. April





  1. Mit den eingeschulten Gemeinden Aistersheim, Rottenbach, Weibern, Taufkirchen an der Trattnach und St. Georgen bei Grieskirchen wurde für die Entrichtung von Schulerhaltungsbeiträgen im Zusammenhang mit der Hauptschul-Dachsanierung eine Vereinbarung einstimmig beschlossen.




  1. Dem Gemeinderat wurde die Bedarfserhebung für das Kindergartenjahr 2008/09 im Pfarr-Caritas-Kindergarten zur Kenntnis gebracht. Es wurde angedacht, künftig eine Krabbelstubengruppe zu eröffnen, für die jedoch mindestens 6 unter 3-jährige Kinder notwendig sind. Um die Anzahl zu erreichen, wird ein diesbezüglicher Bericht in den Regionalzeitungen veröffentlicht.




  1. Mit den röm.-kath. Pfarrpfründen Hofkirchen an der Trattnach wurde der Kaufvertrag für den Grundstücksankauf im Zusammenhang mit der Errichtung des Hochwasser-rückhaltebeckens Oberes Sommerfeld einstimmig beschlossen.




  1. Für das Förderansuchen des Kanalbauabschnittes BA 07 wurde auf Vorschlag des Kanalprojektanten Machowetz & Partner, Linz der Betrachtungszeitraum für die Berechnung des Spitzenfördersatzes auf die Jahre 1990 bis 2014 einstimmig verschoben.




  1. Der Prüfungsbericht der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen über die Prüfung des Voranschlages 2008 wurde verlesen und einhellig zur Kenntnis genommen.




  1. Der Prüfungsbericht des örtlichen Prüfungsausschusses über die am 10. März 2008 durchgeführte Prüfung der Gemeindegebarung wurde verlesen und einhellig zur Kenntnis genommen.




  1. Der Rechnungsabschluss der Gemeinde KG für das Finanzjahr 2007 wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.




  1. Der Rechnungsabschluss für das Finanzjahr 2007 samt Vermögens- und Schuldenrechnung wurde einstimmig genehmigt.

Der ordentliche Haushalt weist mit Einnahmen von € 2,079.277,59 und Ausgaben von € 2,067.996,73 einen SOLL-Überschuss in der Höhe von € 11.280,86 aus. Die Gesamteinnahmen des a.o. Haushaltes betragen € 1,149.405,50 und die Gesamtausgaben € 1,113.618,56.

Leaderregion Mostlandl-Hausruck


Entscheidung über die Geschäftsführung und den zukünftigen Sitz der Leaderregion Mostlandl-Hausruck ist gefallen!
Auch in der stillsten Zeit des Jahres war der Vorstand der Leaderregion Mostlandl-Hausruck nicht untätig und so konnten zu Beginn des Jahres wichtige Entscheidungen für die neue Leaderperiode getroffen werden.

Als neue Geschäftsführerin wird Ursula Wastlbauer aus Weibern die Projektentwicklung und –begleitung übernehmen. Um einen zentralen Anlaufpunkt für alle 24 Mitgliedsgemeinden zu haben, wurde Anfang März im TIZ Landl in Grieskirchen das neue LEADER Büro eröffnet.

An neuen Ideen und Vorschlägen herrscht in unserer Region kein Mangel und daher steht schon eine Vielzahl von Projekten in den Startlöchern! So soll unter anderem ein Netzwerk für Klein- und Mittelbetriebe entstehen und der Schwerpunkt „Most“ im ländlichen Raum forciert werden.

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen sich am Entwicklungsprozess zu beteiligen und die Zukunft unserer Region aktiv zu gestalten!


Weitere Informationen erteilen gerne

Bgm. Martin Dammayr

Obmann Regionalverband Mostlandl-Hausruck 0664 5471200

Ursula Wastlbauer

Geschäftsführerin: 0699 1733 0008

Neue Beratungsstelle – Alfa-Telefon Österreich


Lesen, Schreiben, Rechnen und Basiswissen EDV für Erwachsene
Kennen Sie Menschen, die Probleme mit dem Lesen und Schreiben haben? Vielleicht fallen Ihnen jetzt Personen ein, die eine andere Muttersprache haben oder aus Ländern mit einem mangelhaften Schulsystem kommen. Schließlich gibt es in Österreich seit Maria Theresia die Schulpflicht und folglich müssten alle Lesen und Schreiben können.

Und doch ist es nicht so. Über 300.000 österreichische Erwachsene verfügen über keine ausreichenden Kenntnisse, die in ihrem Lebensumfeld – beruflich, privat und dem gesellschaftlichen Leben – vorausgesetzt werden.

Die Bandbreite dabei ist sehr groß. Sie reicht von fehlenden Basiskenntnissen im Umgang mit dem PC, geringen Lese- und Schreibkenntnissen bis hin zu tatsächlichem Analphabetismus.

Dies bedeutet, dass diese Menschen häufig Schwierigkeiten haben Formulare und Anträge auszufüllen, Gebrauchsanleitungen, Warnhinweise, Verträge oder Zeitungsartikel zu verstehen. Besonders nachteilig wirken sich diese Mängel natürlich in der Arbeitswelt aus, da in allen Arbeitsbereichen Schriftlichkeit und PC-Wissen eine wichtige Rolle spielen.

Viele Betroffene haben Angst davor sich zu blamieren oder für dumm gehalten zu werden und „verstecken“ ihre Mängel vor ihrer Umwelt. Deshalb sei hier mit aller Deutlichkeit gesagt: Fehlende Schreib- und Lesekenntnisse haben nichts mit mangelnder Intelligenz zu tun, sondern meist mit einer „unglücklichen Lerngeschichte“.

Neben der ständigen Angst entdeckt zu werden sind Ausgrenzung vom gesellschaftlichen Leben, ein hohes Arbeitslosigkeitsrisiko, erhöhte Armutsgefährdung, Ausschluss von Weiterbildung und dadurch fehlende Entwicklungschancen die Folgen.


Um diese Tabuthema endlich aufzubrechen, bietet das „Netzwerk Alphabetisierung und Basisbildung in Österreich“ eine kostenlose Beratung für alle Betroffenen, aber auch allen Personen und Einrichtungen, die diese unterstützen wollen, an.

Dazu wurde das „Alfa-Telefon Österreich - 0810 20 0810“ eingerichtet.

Ausgebildete BeraterInnen informieren österreichweit und anonym über spezielle Bildungsangebote für Erwachsene sowie mögliche Förderungen und professionelle Anbieter.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetplattform: www.alphabetisierung.at

Information des Bundesministeriums für Soziales und Wirtschaft


In einer Aufklärungskampagne warnt das Bundesministerium für Konsumentenschutz vor unseriösen Werbeveranstaltungen und weist auf wichtige neue Bestimmungen hin:
In vielen Haushalten landen Einladungen zu gekonnt inszenierten Werbeveranstaltungen und Ausflugsfahrten. Oft geschickt getarnt als „Gewinnübergaben“ bei einem „netten Beisammensein“ wird dort den Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit falschen Versprechungen das Geld aus der Tasche gezogen. Denn auf vielen dieser Veranstaltungen werden schlechte und überteuerte Produkte verkauft. Auf Gebühren und Zuschläge von Gratisreisen wird oft nicht hingewiesen und KonsumentInnen werden bewusst getäuscht.
Für Werbeveranstaltungen gibt es endlich neue Bestimmungen:
Das Wichtigste in Kürze:


  • Werbeveranstaltungen müssen in Zukunft angemeldet werden; Sie können das überprüfen, indem Sie ca. 10 Tage vor der Veranstaltung bei der Bezirksverwaltungsbehörde des Veranstaltungsortes nachfragen.

  • Einladungen zu Werbeveranstaltungen dürfen keine Geschenk- oder Gewinnzusagen enthalten, zum Beispiel: „Sie haben garantiert gewonnen!“

  • Der Name des Veranstalters muss auf der Einladung mit vollständiger Adresse genannt sein. Nur ein Postfach genügt nicht.

  • Zeitpunkt und Ort der Veranstaltung müssen klar ersichtlich sein.

  • Die angebotenen Waren oder Dienstleistungen müssen beschrieben sein.

  • Bei Reisen müssen Name und Adresse des Reiseveranstalters genannt werden.

  • Es besteht ein Verbot der Entgegennahme von Bestellungen und des Verkaufs bei der Veranstaltung; darauf muss bereits in der Einladung hingewiesen werden.

  • Während einer Werbeveranstaltung dürfen keine Nahrungsergänzungsmittel, Arzneimittel, Heilbehelfe, kosmetische Mittel, Uhren aus Edelmetall, Gold- und Platinwaren präsentiert und verkauft werden.

Auch wenn alle Bestimmungen eingehalten werden, garantiert das noch nicht, dass eine Werbeveranstaltung tatsächlich seriös ist. Seien Sie daher bitte wachsam und lassen Sie sich nicht über den Tisch ziehen. Und wenn Dinge nicht in Ordnung sind, wenden Sie sich bitte an eine Konsumentenberatungsstelle oder an die Bezirksverwaltungsbehörde des Veranstaltungsortes.


Bestellen Sie einen Informationsfolder kostenlos unter der Gratishotline Tel. 0800 20 20 74 oder im Internet unter broschuerenservice.bmsk.gv.at.

Sprechtage




Bürgermeister Alois Zauner

bei Anwesenheit am Gemeindeamt jederzeit –

ansonsten nach telefonischer Vereinbarung!
Vizebgm. Elfriede Hofwimmer

Montags von 16.00–17.00 Uhr


Musikschule Hofkirchen/Tr.

Direktor Mag. Kurt Tischlinger

donnerstags von 18.20–19.20 Uhr

und nach telefonischer Vereinbarung

(Tel. 0650/534 14 56)
PVA der Arbeiter/Angestellten

GKK Grieskirchen

von 8.00–12.00 Uhr

15. April


SVA der Bauern

BBK Grieskirchen

von 8.00–12.00 Uhr

28. April


Stillberatung

Hauptstraße 15 (Heimberger Brigitte)

Voranmeldung unter 0664/262 15 09 - telefonische Beratung jederzeit möglich!

Amtstag – Bezirksgericht

und Familienberatung

Dienstags von 8.00–12.00 Uhr


Grieskirchner Initiative

Alkoholmissbrauch &

allgemeine Familienberatung“

Parz 5, Grieskirchen

07248/65577

Kostenlose Beratungsstunden nach

telefonischer Vereinbarung!
Sanierungs- u. Schuldnerberatung GmbH

Hotline 0900/518815



www.schuldnerberatung-oesterreich.at

MO-SA von 8.00-17.00 Uhr


Schuldnerberatung OÖ

Beratungsstelle Wels

07242/77551

Beratungsstelle Ried/I.

07752/88552

MO-FR von 8.00–12.00 Uhr

DI, DO 14.00–16.00 Uhr

Frauennetzwerk3 - Frauenberatungsstelle

Montag 8.30 bis 15.30 Uhr

Familienzentrum, Wagnleithnerstraße 2

Telefonische Terminvereinbarung:

07752 / 71 562 oder 0664 / 51 78 530
OÖ Patienten- und Pflegevertretung

BH Grieskirchen

9.00-12.00 Uhr

24. April

Tel. 07248/603-357

Anmeldung bis spätestens 22. April 2008.



Veranstaltungskalender





APRIL
10. April

Frauenrunde des Pensionistenverbandes
10. April, 20.00 Uhr

Impulsabend „Heute drink ich ein Glas Wein mit mir“ mit Kaplan Robert

im Pfarrzentrum – Kath. Bildungswerk


11. April, 20.00 Uhr

Mostverkostung im Pfarrzentrum
13. April, ab 9.30 Uhr

Mostkost im Pfarrzentrum
13. April, 16.30 Uhr

Fußballmeisterschaftsspiel gegen Gaspoltshofen auf der

Union Sportanlage Gaspoltshofen


14. April, 19.00 Uhr

Vortragsabend der Klassen Burgstaller, Schwarzgruber, Tischlinger, Weber

in der Landsmusikschule


16. April, 20.00 Uhr

Blumenschmucksiegerehrung 2007

im Pfarrzentrum –

Marktförderungsverein

siehe Beilage
17. April, 20.00 Uhr

Impulsabend „Heute drink ich ein Glas Wein mit mir“ mit Kaplan Robert

im Pfarrzentrum – Kath. Bildungswerk


19. April, 8.30 Uhr

Feuerlöscherüberprüfung

siehe Beilage

20. April, 9.00 Uhr



Erstkommunion
20. April, 16.30 Uhr

Fußballmeisterschaftsspiel gegen Ampflwang auf der

Union-Sportanlage Hofkirchen


23. April

Frauenausflug
24. April, 20.00 Uhr

Impulsabend „Heute drink ich ein Glas Wein mit mir“ mit Kaplan Robert

im Pfarrzentrum – Kath. Bildungswerk


27. April, 9.00 Uhr

Vorstellungsgottesdienst

der Firmlinge


27. April, 16.30 Uhr

Fußballmeisterschaftsspiel gegen Niederthalheim auf der

Sportanlage Niederthalheim


28. April, 7.45 Uhr

Bittgottesdienst der Volksschule

am Schulsportplatz


29. April, 19.30 Uhr

Bittgottesdienst beim

Kortner-Kreuz in Hof


30. April, 13.30 Uhr

Seniorenwandertag in Hofkirchen

Standesamtsbericht



GEBURTEN Geboren wurde …
22. Februar Andreas Hatzmann und Judith Distlbacher, Brunham 33, eine Lena Marie

Auszeichnungen, Ehrungen, Schulabschlüsse, etc.


Franz Meyrhuber, Strötting 16 legte am 21. Februar 2008 die Lehrabschlussprüfung zum Zerspannungstechniker mit Auszeichnung ab.

Fundgegenstände


Sämtliche Fundgegenstände sind beim Gemeindeamt als Fundamt abzugeben.

Derzeit können folgende Fundgegenstände gegen entsprechenden Eigentumsnachweis beim Gemeindeamt behoben werden: 2 Bargeldbeträge

Arbeitsmarkt


Vom Wasserverband Trattnachspeicher Leithen wird eine Person gesucht, welche die Betreuung der Anlage am Badesee Geboltskirchen-Weibern übernimmt.
Folgende Tätigkeiten sind dabei auszuführen:

  • Säubern der gesamten Anlage (Liegewiesen, Gehwege und Parkplätze) von herumliegenden Gegenständen

  • Betreuung der Müllsackständer

  • Reinigung der WC-Anlagen

  • Instandhaltung der Brauseanlagen

  • Betätigen der Algenrinne

  • usw.

Die genannten Tätigkeiten sind je nach Wetterlage von April bis September durchzuführen.


Für dieses Arbeitsverhältnis ist der Abschluss eines freien Dienstvertrages vorgesehen. Die Entlohnung erfolgt nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden und beträgt der Stundensatz im Jahr 2008 € 8,40.
Wenn Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben, melden Sie sich bitte beim Gemeindeamt Weibern, Hauptstraße 5, Tel. 07732/2555 als Geschäftsstelle des Wasserverbandes Trattnachspeicher Leithen.

Marktförderungsverein 4716 Hofkirchen an der Trattnach


Einladung

Der Marktförderungsverein Hofkirchen an der Trattnach erlaubt sich, Sie zu der am
Mittwoch, den 16. April 2008
um 20.00 Uhr im Pfarrzentrum
stattfindenden Jahreshauptversammlung mit Blumenschmuck-Siegerehrung sowie DIA-Vorführung über den Blumenschmuck 2007 recht herzlich einzuladen.
Tagesordnung:


  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

  2. Tätigkeitsbericht

  3. Kassenbericht

  4. Bericht der Rechnungsprüfer u. Entlastung der Funktionäre

  5. Grußworte Bürgermeister Alois Zauner

  6. DIA-Vorführung aller prämierten Häuser der Blumenschmuckaktion 2007

  7. Ehrung für die Blumenschmuckaktion 2007

  8. Allfälliges


Die Vereinsmitglieder sowie die gesamte Gemeindebevölkerung werden hiezu recht herzlich eingeladen.
Für Bewirtung in der Pause wird gesorgt!


Für die Vereinsleitung:

Das Marktförderungsteam

Freiwillige Feuerwehr

Hofkirchen an der Trattnach

Wengerstraße 8

4716 Hofkirchen an der Trattnach

Telefon: 07734 / 3252


HBI Humer Adolf, Tel. 07734 / 3275

Mobil: 0676 / 88696835

FF. Hofkirchen, Wengerstraße 8, 4716 Hofkirchen

Wir sorgen dafür, dass ihr Feuerlöscher den Bestimmungen des Gesetzes entspricht und führen daher eine


Feuerlöscherüberprüfung
mit der Firma Wimmesberger durch.
Termin: Samstag, 19. April 2008
Zeit: ab 08.30 Uhr
Ort: Feuerwehrhaus, Wengerstraße 8


  • Kleinmaterial und Prüfplakette sind im Unkostenbeitrag enthalten.

  • Etwaige Reparaturen werden extra in Rechnung gestellt.




  • Es werden auch neue Feuerlöscher ausgestellt und zum Verkauf angeboten.

Laut Gesetz ist die Überprüfung des Feuerlöschers alle 2 Jahre vorgeschrieben.



Den nächsten Prüftermin ersehen sie an der Prüfplakette am Feuerlöscher.




Wochentagbereitschaftsdienst II.Quartal 2008 Wochentags 14h-7h,Wochenende+Feiertage Sa 7h bis Mo 7h
April Mai Juni

1

Dr.Lutz Helmut

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Dr.Walderdorff

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Dr.Haglmüller

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Dr.Haglmüller

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Dr.Haglmüller

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Dr.Mahn

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Dr.Walderdorff

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Dr.Mahn

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Dr.Bangerl

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Dr.Lutz Helmut

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Dr.Mahn

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Dr.Haglmüller

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Dr.Lutz Gerhard

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Dr.Lutz Gerhard

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Dr.Lutz Gerhard

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Dr.Lutz Gerhard

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Dr.Haglmüller

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Dr.Bangerl

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Dr.Mahn

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Dr.Bangerl

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Dr.Mahn

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Dr.Bangerl

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Dr.Lutz Helmut

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Dr.Mahn

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Dr.Haglmüller

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Dr.Haglmüller

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Dr.Lutz Helmut

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Dr.Walderdorff

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Dr.Bangerl

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Dr.Lutz Gerhard

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Dr.Haglmüller

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Dr.Lutz Helmut

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Dr.Haglmüller

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Dr.Walderdorff

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Dr.Lutz Helmut

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Dr.Mahn

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Dr.Bangerl

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Dr.Lutz Gerhard

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Dr.Bangerl

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Dr.Lutz Gerhard

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Dr.Lutz Gerhard

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Dr.Haglmüller

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Dr.Haglmüller

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Dr.Walderdorff

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Dr.Walderdorff

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Dr.Walderdorff

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Dr.Lutz Gerhard

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Dr.Bangerl

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Dr.Mahn

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Dr.Lutz Helmut

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Dr.Mahn

28

Dr.Walderdorff

29

Dr.Lutz Gerhard

29

Dr.Walderdorff

29

Dr.Walderdorff

30

Dr.Walderdorff

30

Dr.Lutz Helmut

30

Dr.Lutz Gerhard







31

Dr.Haglmüller








Urlaube: Dr.Bangerl 28.4.-6.5.

Dr.Hagelmüller 23.5.

Dr.Lutz.G. 1.4.-2.4.,2.5.,13.5.

Dr.Lutz H. 28.4.-5.5.; 30.6.

Dr.Mahn 13.5.-16.5.
Tel: Dr.Walderdorff 07734/2545 Der übergeordnete Bereitschaftsdienst

Dr.Haglmüller 07736/6120 darf nur in dringenden Notfällen

Dr.Lutz 07732/2215 o.2307 in Anspruch genommen werden!!!

Dr.Bangerl 07732/3888

Dr.Mahn 07732/2900



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