Landratsamt rosenheim



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Ergänzungen zur


Sozialstrukturanalyse

für den Landkreis Rosenheim

(2. Fortschreibung)

LANDRATSAMT ROSENHEIM

Wittelsbacherstr. 53

83022 Rosenheim


Rosenheim, im Juli 2007


Herausgeber:

Landkreis Rosenheim

Kreisjugendamt

Wittelsbacherstr. 53

83022 Rosenheim


Verantwortlich:

Jugendamtsleitung des Landkreises Rosenheim

Johannes Fischer

Tel.: 08031/392 2500

Fax: 08031/389 35 40

E-Mail: Johannes.Fischer@lra-rosenheim.de

Zusammenstellung und Bearbeitung durch:


Institut für Sozialplanung, Jugend- und Altenhilfe,
Gesundheitsforschung und Statistik


SAGS GbR

Dr. Dieter Jaufmann

Theodor-Heuss-Platz 1

86150 Augsburg

Tel.: 0821/346298-0

Fax: 0821/346298-8

E-Mail: institut@sags-consult.de

Homepage: www.sags-consult.de

Einleitung
Die Sozialstrukturanalyse für den Landkreis Rosenheim ist eine Zusammenstellung von Fallzahlen und Sozialstrukturdaten, die zunächst für sich selbst sprechen und die in erster Linie als Arbeits- und Entscheidungshilfe für Fachkräfte und Mitar­beiter/innen auf der Landkreis- wie auch auf der Gemeindeebene dienen soll. Aus diesem Grund wurde auch bei der ersten Erstellung der Sozialstrukturanalyse von einer Interpretation insgesamt abge­sehen. Die Notwendigkeit für eine Interpretation ergab sich nun auch nicht aus den Daten der 1. Fortschreibung, sondern aus dem Vergleich der Daten dieser ersten beiden Analysen von 1997 – 1999 und 2000 – 20021. Hierbei galt es vor allem festzustellen, in welchem Umfang, welche Ab­weichungen bei den Zahlen aus fachlicher Sicht als signifikant zu bezeichnen sind. Damit ist auch klar, dass die Interpretation eine Hilfe zur Einordnung der Größen­ordnungen ist und keine, wie auch immer geartete, Perspektivenentwicklung. Gleiches gilt nunmehr auch für die vorliegende 2. Fortschreibung für den Zeitraum von 2003 – 2005. Die hier vorgelegte Interpretation vergleicht also insbesondere die Daten der beiden Zeiträume (Fortschreibungen) 2000 – 2002 und 2003 – 2005, wobei ab und an durchaus auch ein Blick auf die Resultate der ersten Sozialstruktur­analyse von 1997 – 1999 geworfen wird . Dabei ist grundsätzlich immer zu berück­sichtigen, dass


  • es sich bei den Zahlen (v.a. was die Jugendhilfezahlen angeht) ausschließlich um Fallzahlen handelt, die keinen Rückschluss auf die Problemlage im Einzel­fall zulassen. Das bedeutet z.B., dass auch geringe Fallzahlen in einer Gemeinde einen hohen Arbeitsaufwand für die Jugendhilfe bedeuten können, wenn es sich um besonders schwierige Problemlagen handelt (z.B. psychische Erkrankung, Misshandlung, Vernachlässigung o.ä.);

  • der Bezugswert „100“ immer den Bayernwert darstellt, der sich aber in der Zeit von 2000 bis 2005 auch verändert hat. Die Verbesserung fand in der Größenordnung von bayernweit 0,31 Punkten im Vergleich 03/05 gegenüber 00/02 statt. Damit können leichte Verschlechterungen der Werte im Land­kreis Rosenheim auch durch die Verbesserung der Bayernwerte erklärt werden;

  • insbesondere in Kleinen Gemeinden, trotz der Bildung von Mittelwerten über drei Jahre, einige wenige Fälle zu einer insgesamt hohen Belastung führen können.

  • ausschließlich die im Kreisjugendamt, bei den Gemeinden des Landkreises, bei den Freien Trägern, beim Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, bei der Bundesanstalt bzw. Bundesagentur für Arbeit (BA), dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) und der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) vorliegenden sowie selbst erhobene Daten verwendet wurden. „Dunkelziffern“ (z.B. bei der Bundesagentur für Arbeit nicht gemeldete Beschäftigungslose) fanden bei der Berech­nung der Ergebnisse keine Berücksichtigung.

Zur besseren Vergleichbarkeit wurden die 46 Gemeinden des Landkreises nach der Größe klassiert. Die Größenklassen der Gemeinden (Cluster) teilen sich wie folgt ein:
Kleine Gemeinden: bis unter 3.300 Einwohner;
Mittlere Gemeinden: 3.300 bis unter 9.000 Einwohner;

Große Gemeinden: ab 9.000 Einwohnern.


Die Angaben von Gemeindegrößenklassen für den Landkreis Rosenheim in dieser Ergänzung zur Sozialstrukturanalyse beziehen sich im Folgenden immer auf diese Zahlen. Damit ergibt sich folgende Zuordnung zu den Gemeindegrößenklassen:


Kleine Gemeinden:

Albaching, Babensham, Breitbrunn a.Chiemsee, Chiemsee, Eggstätt, Eiselfing, Flintsbach a.Inn, Frasdorf, Griesstätt, Gstadt a.Chiemsee, Halfing, Höslwang, Nußdorf a.Inn, Prutting, Ramerberg, Samerberg, Schonstett, Söchtenau, Soyen, Vogtareuth

Mittlere Gemeinden:

Amerang, Aschau i.Chiemgau, Bernau a.Chiemsee, Brannenburg, Edling, Bad Endorf, Bad Feilnbach, Großkarolinenfeld, Kiefersfelden, Markt Neubeuern, Oberaudorf, Pfaffing, Riedering, Rimsting, Rohrdorf, Rott a.Inn, Schechen, Tuntenhausen

Große Gemeinden:

Bad Aibling, Bruckmühl, Feldkirchen-Westerham, Kolber­moor, Prien a.Chiemsee, Raubling, Stephanskirchen, Wasserburg a.Inn.

Im Weiteren wird der Versuch unternommen, Größenordnungen festzulegen, die zunächst die Gesamtindikatoren (Jugendhilfeindex, Sozialraumindex und Gesamt­index) berücksichtigen, um dann auch die einzelnen Indikatoren zu bewerten.
Grundsätzliche Anmerkungen zur Interpretation

Bei der Interpretation der Abweichungen zwischen den beiden Analysen von 2000 – 2002 und 2003 – 2005 wird Folgendes grundsätzlich festgestellt:



  • Abweichungen bei Kleinen, Mittleren und Großen Gemeinden müssen unter­schiedlich bewertet werden;

  • Es ist zu berücksichtigen, ob Werte unterhalb des Durchschnittswertes für den Landkreis liegen oder aber darüber.




  1. Abweichungen bei den zusammengefassten Indikatoren

Zunächst werden die zusammengefassten Indikatoren, wie sie auf Seite 16 der Sozialstrukturanalyse dargestellt sind, betrachtet. Diese zusammengefassten Indika­toren haben auch die größte Aussagekraft, da verschiedene Werte in ein Gesamtbild mit einfließen und damit gesicherte Aussagen auf sozusagen „übergeordneter“ Ebene getroffen werden können, welche jugendhilferelevanten Entwicklungen stattgefunden haben und welche Rahmenbedingungen vorgefunden wurden.


1.1 Interpretation der Abweichungen beim
Jugendhilfeindex
(Beschreibung siehe Seite 16 der Sozialstrukturanalyse)

Auf der Seite 96 in der Sozialstrukturanalyse sind die Abweichungen in tabellarischer Sicht sehr übersichtlich dargestellt. Die folgende Tabelle hilft bei der Einordnung der Abweichungen in den drei Gemeindegrößenklassen.


Die Wahl der unterschiedlichen Intervallgrößen für Große, Mittlere und Kleine Gemeinden ergibt sich aus den absoluten Zahlen, die hinter den Prozentwerten stehen. Trotz der Mitteilung über drei Jahre können bei Kleinen und auch bei Mittleren Gemeinden „Ausreißerzahlen“ zu Fehlinterpretationen führen (geringe Abweichungen bei absoluten Werten können im kleinen Fallzahlenbereich zu hohen prozentualen Abweichungen führen).

Die Wahl unterschiedlicher Intervalle für Werte, die unter oder über dem Landkreisdurchschnitt von 91,17 Punkten – im Folgenden der Einfachheit und Übersichtlichkeit geschuldet stets als 91 Punkte bezeichnet - liegen, wird wie folgt begründet:

Für Werte unter dem Landkreisdurchschnittswert von 91 wird ein größeres Intervall gewählt, weil


  • Verbesserungen unter insgesamt günstigeren Bedingungen leichter zu erzielen sind und

  • bei Verschlechterungen bei unterdurchschnittlichen Werten der Grenzwert zu „Brennpunktsituationen“ noch deutlich unterschritten wird.




Für Werte <= 91 gilt:

Große Gemeinde
> 9.000 Einw.

Mittlere Gemeinde
3.300 – 9.000 Einw.

Kleine Gemeinde
< 3.300 Einw.

Gleich geblieben

+/- 5

+/- 10

+/- 15

Verbesserung
Verschlechterung

- 5 bis - 10
+ 5 bis + 10

- 10 bis -20
+ 10 bis +20

- 15 bis - 30
+15 bis + 30

Deutliche Verbesserung

Deutliche Verschlechterung



< - 10

> + 10


< - 20

> + 20


< - 30

> +30


Für Werte über dem Landkreisdurchschnittswert von 91 wird ein kleineres Intervall gewählt, weil



  • Verbesserungen bei schlechteren Rahmendaten schwieriger zu erzielen sind und

  • Verschlechterungen den „Brennpunktcharakter“ einer Gemeinde noch ver­stärken.




Für Werte > 91 gilt:

Große Gemeinde
> 9.000 Einw.

Mittlere Gemeinde
3.300 – 9.000 Einw.

Kleine Gemeinde
< 3.300 Einw.

Gleich geblieben

+/- 3

+/- 7

+/- 11

Verbesserung
Verschlechterung

- 3 bis - 7
+ 3 bis + 7

- 7 bis - 15
+ 7 bis + 15

-11 bis - 24
+11 bis + 24

Deutliche Verbesserung

Deutliche Verschlechterung



< - 7

> +7


< - 15

> + 15


< - 24

> +24



Damit können folgende Zuordnungen zu den einzelnen Kategorien vorgenommen werden:
Gleich geblieben ist nach den obigen Tabellen die Situation in Bezug auf den Jugendhilfeindex zwischen 2002 und 2005 in den folgenden Städten, Märkten und Gemeinden (17):
Babensham, Chiemsee, Eiselfing, Feldkirchen-Westerham, Frasdorf, Gstadt a.Chiemsee, Höslwang, Neubeuern, Riedering, Rimsting, Soyen (alle unterhalb dem Landkreisdurchschnitt von 91,2) und Bad Aibling, Eggstätt, Kiefersfelden, Kolbermoor, Oberaudorf, Schonstett (alle oberhalb dem Landkreisdurchschnitt von 91,2).
Festzustellen bleibt aber, dass der Wert für Kolbermoor mit fast 130 deutlich über dem Durchschnittswert für den Landkreis Rosenheim liegt. Bemerkenswert ist, dass in Bad Feilnbach trotz der erheblichen Integrationsleistung für Spätaussiedler, die in der Gemeinde in den vergangenen Jahren erbracht werden musste, die Fallzahlen stabil geblieben sind.
Die Gemeinde Feldkirchen-Westerham weist für eine große Gemeinde einen außer­ordentlich günstigen Wert auf. Auch hier spielte die Integration von Spätaussiedlern in den vergangenen Jahren eine erhebliche Rolle und es zeigte sich, dass dies nicht zwangsläufig ein Belastungsfaktor sein muss.
Verbessert hat sich nach den obigen Tabellen die Situation in Bezug auf den Jugendhilfeindex zwischen 2002 und 2005 in den folgenden Städten, Märkten und Gemeinden (13):
Albaching, Amerang, Aschau i.Chiemgau, Breitbrunn a.Chiemsee, Bruckmühl, Edling, Flintsbach a.Inn, Großkarolinenfeld, Schechen, Vogtareuth, Bad Endorf, Bernau a.Chiemsee und Halfing.
Deutlich verbessert hat sich nach den obigen Tabellen die Situation in Bezug auf den Jugendhilfeindex zwischen 2002 und 2005 in den folgenden Städten, Märkten und Gemeinden (3):
Pfaffing, Prien a.Chiemsee und Rott a.Inn.
Die enorm hohen Werte aus der Analyse von 2000 - 2002 für Prien a.Chiemsee und Rott a.Inn konnten zwar erheblich gesenkt werden, liegen aber immer noch deutlich über dem Gesamtdurchschnitt für den Landkreis Rosenheim.
Verschlechtert hat sich nach den obigen Tabellen die Situation in Bezug auf den Jugendhilfeindex zwischen 2002 und 2005 in den folgenden Städten, Märkten und Gemeinden (6):
Brannenburg, Prutting, Rohrdorf, Tuntenhausen, Kiefersfelden und Söchtenau.
Trotz der Verschlechterung der Zahlen liegen die Gemeinden Brannenburg, Prutting und Tuntenhausen noch weit unter dem Durchschnittswert für den Landkreis Rosen­heim. Dagegen liegt Kiefersfelden mittlerweile deutlich über diesem Wert und hat sich auf bereits hohem Niveau noch weiter verschlechtert. Söchtenau und Rohrdorf liegen in etwa auf dem Niveau des Gesamtdurchschnitts.
Deutlich verschlechtert hat sich nach den obigen Tabellen die Situation in Bezug auf den Jugendhilfeindex zwischen 2002 und 2005 in den folgenden Städten, Märkten und Gemeinden (7):
Samerberg, Bad Feilnbach, Griesstätt, Nußdorf a.Inn, Ramerberg, Stephanskirchen und Wasserburg a.Inn.
Dabei weisen die Kleine Gemeinde Ramerberg und die Große Gemeinde Wasserburg a.Inn deutlich über dem Landkreisdurchschnitt liegende Werte auf. Die Werte für den Jugendhilfeindex für die vier Gemeinden Samerberg, Bad Feilnbach, Griesstätt und Nußdorf a.Inn liegen in etwa auf bzw. leicht über dem Durchschnittswert des Landkreises.
Für den Landkreis Rosenheim insgesamt gilt, dass der Durchschnittswert nahezu gleich geblieben bzw. sogar leicht gesunken ist (92,00 für 00/02 und 91,17 für 03/05). Auch der entsprechende Wert für die erste Sozialstrukturanalyse des Landkreises liegt mit 91,43 auf dem gleichen Niveau. Alle drei Indexwerte liegen damit jeweils auch noch deutlich unter dem bayerischen Gesamtwert von 100.


    1. Interpretation der Abweichungen beim Sozialstrukturindex
      (Beschreibung siehe Seite 16 der Sozialstrukturanalyse)

Während der Jugendhilfeindex für den Landkreis Rosenheim in den vergangenen sechs (bzw. neun) Jahren nahezu gleich geblieben ist, hat sich der Sozialstrukturindex kontinuierlich und von 2003 – 2005 gegenüber 2000 – 2002 um 3,48 Punkte verschlechtert. Mit 102,82 Punkten liegt er nunmehr über dem bayerischen Gesamtwert mit 100 Punkten.

Eine Ursache ist sicherlich, dass bei der Einkommenssituation gegenüber der Analyse für den Zeitraum von 97/99 eine neue Datenquelle herangezogen wurde. Während die (Brutto-)Einkommen im Landkreis Rosenheim nach der Datenquelle von 97/99 (Statistisches Landesamt, Werte von 1995) noch im bayerischen Durchschnitt lagen, ergab die Erhebung bei der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK in Nürnberg), dass das mittlere monatliche Haushalts(Netto-)Einkommen im Landkreis Rosenheim im Jahr 2005 um € 163,00 pro Monat oder 7,8 % unter dem bayerischen Durch­schnitt lag. Im Jahr 2002 waren dies monatlich allerdings noch € 283 und damit über 13 %. Zudem hat auch noch die Zahl der Alleinerziehenden im Landkreis Rosenheim im Jahr 2005 um 29,2 % verglichen mit 2002 zugenommen und damit auch deutlich stärker als im bayerischen Durchschnitt mit 10,0 %. Damit haben sich zwei der drei Teilindi­kato­ren des Sozialraumindex gegenüber der Ausgangssituation - zum Teil deutlich - verschlechtert. Es ist deshalb auch nicht verwunderlich, dass sich die sozialräumliche Situation in nur acht Gemeinden gegenüber 00/02 verbessert hat:


Aschau i.Chiemgau, Eggstätt, Höslwang, Oberaudorf, Riedering, Rimsting, Amerang, Bad Endorf,
In allen anderen Gemeinden hat sich die Situation bezüglich der Sozialstruktur­indikatoren in der Tendenz verschlechtert. Dabei liegen allerdings 27 Gemeinden noch unter dem Durchschnittswert für den Landkreis Rosenheim. Die restlichen Gemeinden verzeichnen Werte zwischen 104 und 135 Punkten (Halfing; siehe Darstellung 40, Seite 91). Während 97/99 der Sozialstrukturindex (86,9) noch deutlich zur Stabilisierung (Verbesserung) des Wertes für den Gesamtindex im Landkreis Rosenheim beigetragen hat, stellt sich in den Erhebungen von 00/05 dieser Teilindex mit 102,8 deutlich negativer dar. Allerdings war er bereits in der 1. Fortschreibung der Sozialstrukturanalyse für die Jahre 2000 - 2002 auf 99,3 Punkte
- und damit um fast ein Fünftel – angestiegen. Welche Auswirkungen die Verschlechterung der Rahmenbedingungen gerade für junge Menschen im Detail haben werden, wird genau zu beobachten und zu analysieren sein.


    1. Interpretation der Abweichungen beim Gesamtindex
      (Beschreibung siehe Seite 16 der Sozialstrukturanalyse)

In der Sozialstrukturanalyse für den Landkreis Rosenheim wird der Jugendhilfeindex (62 % des Gesamtindex) höher bewertet als der Sozialstrukturindex (38 % des Ge­samtindex (siehe dazu auch das Indikatoren-Tableau auf den Seiten 22 und 23 der Sozialstrukturanalyse). Gegenüber der 1. Fortschreibung für den Zeitraum von 2000 – 2002 ist er nunmehr für 2003 – 2005 auf 95,61 Punkte angestiegen, was einer leichten Zunahme von 0,8 Punkten entspricht (bei der Ausgangsanalyse für den Zeitraum 1997 – 1999 lag der Wert bei 89,7). Insofern stellt sich die Gesamtsituation im Landkreis Rosenheim aktuell immer noch um knapp fünf Punkte besser als im gesamtbayerischen Durchschnitt dar.
Immerhin liegen beim Gesamtindex nunmehr noch 29 Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises unter dem Gesamtindex-Wert für den Landkreis Rosenheim insgesamt. Auffällig ist, dass im Vergleich zur letzten Sozialstruktur­analyse eine mehr oder weniger deutlich ausgeprägte Zunahme des Wertes – und

damit eine Verschlechterung – insbesondere bei einer Vielzahl von Kleinen Gemeinden eingetreten ist. So z.B. besonders in Chiemsee (+11), Gstadt a.Chiemsee (+12), Nußdorf a.Inn (+23), Prutting (+17), Samerberg (+26), Söchtenau (+7), Griesstätt (+36) und Ramerberg (+27). Allerdings liegt der Gesamtindexwert bei den meisten dieser Kleinen Gemeinden immer noch – und zum Teil auch deutlich - unter dem Landkreisdurchschnitt. Gegenbeispiele, also eine Verbesserung des gesamten aktuellen sozialstrukturellen Ergebnisses, finden sich natürlich auch: Breitbrunn a.Chiemsee (-10), Flintsbach a.Inn (-14) und Vogtareuth (-10).


Bei elf der achtzehn Mittleren Gemeinden im Landkreis Rosenheim haben sich die Werte in der aktuellen Analyse im Vergleich zu derjenigen von 2000 – 2002 verbessert, hat sich der Gesamtindexwert also reduziert. Dies ist in der Tendenz eine gegenläufige Entwicklung zu derjenigen in der gerade dargelegten Kategorie der Kleinen Gemeinden. In besonderem Maße gilt dies für dies für die Gemeinden Amerang (-13), Aschau i.Chiemgau (-19), Edling (-10), Pfaffing (-17), Schechen
(-12), Bad Endorf (-11) und Rott a.Inn (19). Natürlich finden sich auch einige Mittlere Gemeinden, bei denen im Vergleich zur vorhergehenden Untersuchung eine Verschlechterung eingetreten ist. Dies sind insbesondere die Gemeinden Tuntenhausen (+12), Bad Feinbach (+17), Kiefersfelden (+12) und Rohrdorf (+11). Die letzten drei dieser Gemeinden liegen auch – mehr oder weniger deutlich – über dem Gesamtdurchschnitt des Landkreises Rosenheim. Kiefersfelden hat sich gegenüber den beiden früheren Analysen nunmehr auf einen Wert von knapp 130 weiter deutlich verschlechtert.
Von der Verteilung her ist die Entwicklung bei den acht Großen Gemeinden des Landkreises im Prinzip ausgeglichen: vier verzeichnen bei der Entwicklung des Gesamtindexes im Vergleich zur Analyse für den Zeitraum 2000 – 2002 eine Zunahme, bei den anderen vier ist hingegen eine Abnahme zu konstatieren. Relativ geringe Veränderungen gab es in Bruckmühl (-2,3), Feldkirchen-Westerham (+2,9), Bad Aibling (+4,1), Kolbermoor (+4,6) und Prien a.Chiemsee (-4,6). Vergleichsweise hohe Zunahmen gab es in Stephanskirchen (+7,3) und Wasserburg a.Inn (+8,5). In Raubling reduzierte sich der Gesamtindex hingegen um knapp 6 Punkte. Fünf der acht Großen Gemeinden weisen einen Wert auf, der über dem Landkreisdurchschnitt liegt. Insbesondere Kolbermoor mit 128 und Wasserburg a.Inn mit sogar 151 Punkten stechen hierbei hervor.
Es gilt bei dieser Analyse und insbesondere den Vergleichen zwischen den drei Studien ganz besonders zu beachten, dass die Ausgangswerte von 97/99 bei nahezu allen Gemeinden sehr niedrig lagen. Noch einmal ist hier auf die massive Auswirkung von wenigen Fällen gerade in Kleinen Gemeinden hinzuweisen. Insgesamt lässt sich festhalten, dass der Gesamtbelastungsindex des Landkreises Rosenheim fast fünf Punkte unter dem gesamtbayerischen Durchschnitt liegt, was auch im Vergleich mit anderen Landkreisen gesehen ein relativ gutes Ergebnis ist.


  1. Die Einzelindikatoren des Jugendhilfeindex

Im Folgenden werden nun die Abweichungen bei den Einzelindikatoren betrachtet und bewertet.




    1. Tagespflege

Die Anzahl der Kinder in Tagespflege ist in den Jahren 03/05 gegenüber 00/02 im gesamten Landkreis um fast die Hälfte angestiegen, wobei für das Jahr 2002 ein deutlicher Einbruch zu verzeichnen war (siehe Darstellung 3a). Der Rückgang in den Jahren 00/02 hing auch mit der personellen Situation im Jugendamt zusammen, was auch die dann wieder deutlich ansteigenden Zahlen ab dem Jahr 2003 belegen. Insgesamt gesehen ist aktuell nun wieder das Niveau der Ausgangsanalyse der Jahre 1997 – 1999.
2.2 Erzieherische Hilfen

Bei der Entwicklung der Erzieherischen Hilfen in den drei Erhebungsjahren 03/05 sind die folgenden wesentlichen Trends festzustellen:



  • Die Anzahl der ambulanten Hilfen (Erziehungsbeistandschaft und Sozial­pädagogische Familienhilfe) sind - deutlich - angestiegen. Zwei Gründe sind hierfür ausschlaggebend: Zum einen können mit ambulanten Hilfen frühzeitig stabilisierende Maßnahmen direkt in der Familie platziert werden, zum anderen hat eine umfangreichere regionale Präsenz von Freien Trägern diese Entwicklung gefördert.

  • Die Anzahl der Familien trennenden Maßnahmen (Heimunterbringung und Betreutes Wohnen) konnte in den absoluten Zahlen leichte Abnahmen verzeichnen; pro 100 Minderjährige ist die Zahl leicht rückläufig. Die Erklärung hierfür liegt in einem Bündel von Maßnahmen, die in der Jugendhilfe in den vergangenen Jahren eingeleitet worden sind; hier seien nur der Ausbau der Angebote in der Jugendarbeit in Schul- und Siedlungsschwerpunkten, die Regionalisierung von Angeboten im Bereich der Erzieherischen Hilfen und die oben angesprochene Zunahme bei den ambulanten Hilfen genannt. Dazu beigetragen hat auch die bessere Steuerung der Hilfemaßnahmen durch eine gezielte Hilfeplanung. Eine wichtige Rolle spielt dabei auch die stärkere Beachtung der Gemeinden von Kindern, Jugendlichen und deren Familien in schwierigen Lebenslagen.

  • Die Anzahl der Erziehungsberatungen hat nach einem deutlichen Anstieg in der zweiten Analyse 00/02 nunmehr wieder abgenommen. Dies spiegelt eine Veränderung der Angebotsstruktur der Erziehungsberatungsstellen wider.

  • Die Anzahl der Kinder in Heilpädagogischen Tagestätten ist leicht gestiegen, was insbesondere durch den Ausbau der Plätze im Integrationshort Brannenburg mit bedingt wurde.

  • Schließlich entwickelte sich die Anzahl der Kinder, die sich in Vollzeitpflege befinden, leicht nach oben, bleibt aber, pro 100 Kinder betrachtet, stabil.


2.3. Jugendkriminalität

Die Zahl der Fälle in der Jugendgerichtshilfe (JGH) hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Gegenüber den Jahren 1997 – 1999 ist der Durchschnittswert für die Jahre 2000 – 2002 um 35 % angestiegen, was ein durchschnittliches Plus von 224 Fällen bedeutet. In den Jahren 2003 – 2005 ist ein weiterer Anstieg um ein Drittel des Ausgangswertes der vorherigen Untersuchung zu verzeichnen. Mittlerweile liegt der Wert im Landkreis Rosenheim auch über dem bayerischen Durchschnitts­wert. Allerdings ist die Zahl der Fälle im Jahr 2005 erstmals seit 1999 im Vergleich jeweils zum Vorjahr rückläufig.

Die Erklärungen für diesen deutlichen Anstieg über die Jahre hinweg sind vielfältig und können sicherlich auch nicht abschließend gegeben werden:


  • Die Anzahl polizeilicher Anzeigen ist immer auch abhängig von der Aus­stattung der jeweiligen Polizeidienststellen und deren aktueller Schwer­punktsetzung. Welcher Anteil der Anzeigen (z.B. ab welcher Schadenshöhe) von der jeweiligen Staatsanwaltschaft zu einem Verfahren gemacht wird, wird in Bayern unterschiedlich gehandhabt. Im Landkreis Rosenheim wird schon bei sehr geringen Vergehen und/oder Schadenshöhen aus präventiven Gründen ein Verfahren eingeleitet.

  • In diesem Kontext spielt auch eine Rolle, dass die zunehmende Indivi­dualisierung und eine damit verbundene Anonymisierung zu Einschätzungen bei Jugendlichen führen können, die die Schwelle gerade für einfache Dieb­stähle und Sachbeschädigungen herabsetzt.


2.4 Trennungs- und Scheidungsverfahren

Die Anzahl der von Trennung und Scheidung betroffenen Minderjährigen hat im Landkreis Rosenheim im Zeitraum von 2003 – 2005 im Vergleich zum vorherigen Analysezeitraum um 8 % abgenommen. Damit zeigt sich über die drei Sozialstruktur-Untersuchungen hinweg ein umgekehrt U-förmiger Verlauf. Der aktuelle Wert liegt nunmehr deutlich unter dem bayerischen Gesamtdurchschnitt (0,96 zu 1,03 je 100 Kinder und Jugendliche). Wie die weitere Entwicklung der Zahl der Trennungs- und Scheidungsverfahren im Landkreis weitergeht, bleibt abzuwarten. Doch ist aufgrund verschiedener gesellschaftlicher Entwicklungen wieder eher von einem Anstieg auszugehen, wie dies in Bayern über die letzten gut zwanzig Jahre hinweg relativ kontinuierlich der Fall war. Die Zunahme in der Vergangenheit erklärt sich auch in einem ländlichen Raum, wie dem Landkreis Rosenheim, insbesondere durch den nach wie vor hohen Zuzug v.a. von jungen Familien. Dieser Zuzug bedeutet oft eine Neuorientierung, insbesondere was das soziale Umfeld und/oder weitere Wege zum Arbeitsplatz betrifft. Dazu kommt, dass Verwandte, Freunde oder Bekannte, die auch bei der Kinderbetreuung mithelfen könnten, nicht mit zuziehen, was immer wieder zu Schwierigkeiten bei dieser Aufgabe führen kann. Trennung und Scheidung sind – vor allem wenn sie unter heftigen Auseinandersetzungen stattfinden – eine bedeutende Ursache für Belastungen und Schwierigkeiten, die junge Menschen in ihrer weiteren Entwicklung haben.


2.5 Hilfen zum Lebensunterhalt

Die Hilfen zum Lebensunterhalt wurden ebenfalls dem Jugendhilfeindex zugeordnet. Dies vor dem Hintergrund, dass weit über 1.000 Minderjährige im Landkreis Rosenheim Hilfen zum Lebensunterhalt (2004 = 1.249) bekommen und dass Minder­jährige, die in Verhältnissen aufwachsen, die durch Hilfen zum Lebensunterhalt geprägt sind, generell in schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Insgesamt ist der Anteil der Menschen im Landkreis Rosenheim, die Hilfen zum Lebensunterhalt bekommen haben sehr stabil (zwischen 1,21 pro 100 Einwohner/innen im Jahr 1998, 1,19 im Jahr 2002 und 1,29 im Jahr 2004), mit einem „Ausreißer“ im Jahr 2000 mit 0,96 Empfänger/innen von Hilfen zum Lebensunterhalt pro 100 Einwohner/innen (siehe Darstellung 23).

Auch die Anteile der beiden Gruppen Minderjährige und Alleinerziehende sind relativ konstant, wobei bei den Alleinerziehenden nach niedrigeren Werten zwischen 1999 und 2003 im Jahr 2004 praktisch wieder das Ausgangsniveau von 1998 erreicht wurde (516 bzw. 518 Hilfeempfänger/innen).

Ab dem Jahresbeginn 2005 wurde die Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) mit der Arbeitslosenhilfe zusammengelegt (Hartz IV bzw. SGB II). Personen über 65 Jahren erhalten Leistungen aus der Grundsicherung.


3. Die Einzelindikatoren des Sozialraumindex
Die Sozialraumindikatoren ergänzen die Jugendhilfeindikatoren in der Analyse der Gemeinden bzw. des Landkreises. Sie geben einen Eindruck von den Rahmenbedingungen, unter denen junge Menschen aufwachsen, und die sich, je nach Ausstattung, stabilisierend oder destabilisierend auf deren Entwicklung auswirken können.


    1. Alleinerziehende

Grundsätzlich gilt es zunächst festzustellen, dass das Merkmal „Alleinerziehend“ an sich noch keine negativen Auswirkungen auf die Entwicklung von jungen Menschen haben muss. Leben Frauen oder vereinzelt auch Männer mit ihrem/n Kind/ern in gesicherten Verhältnissen, so sind diese jungen Menschen auch nicht mehr gefährdet als diejenigen aus traditionellen Familien. Wie oben aber schon angemerkt, sind es eben vor allem die Prozesse die zu Trennungen und Scheidungen führen und damit zum Status einer/s Alleinerziehenden, die sich häufig nachteilig auf die Entwicklung junger Menschen auswirken. So muss festgestellt werden, dass der Anteil der alleinerziehenden Eltern in Bayern zwar „nur“ 17,8 % ausmacht, der Anteil der Kinder und Jugendlichen in Maßnahmen der Jugendhilfe, die aus alleinerziehenden Verhältnissen stammen, macht dem gegenüber rund 62 % aus (siehe Darstellung 19).

Dass der Anteil der Alleinerziehenden im Landkreis Rosenheim im Vergleich mit 2002 stärker angewachsen ist als im bayerischen Durchschnitt (LK Rosenheim + 29,2 %, Bayern + 10,0 %) liegt u.a. auch an dem hohen Anteil an Arbeitsplätzen für Frauen, z.B. in der Pflege, dem Gesundheitswesen und im Tourismus. Entsprechende Einrichtungen, wie das Mutter-Kind-Heim in Halfing und Amerang und die Mutter-Kind-Gruppe im Bezirkskrankenhaus Inn-Salzach, tragen ebenfalls zu dieser Entwicklung bei.




    1. Arbeitslosigkeit im Landkreis Rosenheim

Der Anteil der Arbeitslosen im Landkreis Rosenheim ist im Jahr 2004 (deutlicher noch in 2006) gegenüber 2001 erheblich angestiegen (siehe Darstellung 27). Zwar lag die Arbeitslosenquote im Landkreis Rosenheim immer noch deutlich unter dem bayerischen Niveau (siehe Tabellen Seite 60), dennoch waren die Auswirkungen auch hier spürbar. Insbesondere bei den Jugendlichen und Heranwachsenden (zwischen 15 und 24 Jahren) waren die Steigerungsraten seit 1999 enorm1. Der Mangel an Ausbildungs- und Arbeitsplätzen drückte sich in vielfältiger Weise aus und führte vor allem bei jungen Menschen zu Tendenzen, die in die Richtung gesellschaftlicher Desintegration liefen. Die Zunahme der Straftaten bei Jugendlichen und jungen Heranwachsenden ist vermutlich ebenso in diesem Zusammenhang zu sehen, wie auch der Verlust an Perspektiven für den persönlichen Lebensweg. Der Rückzug der Arbeitsverwaltung aus diversen Förderungen gerade in diesen Altersgruppen wirkte sich auch auf die Jugendhilfe aus, ohne dass diese an dieser Stelle adäquat reagieren konnte. Generell muss hier auch die Frage gestellt werden: Welche Förderungen machen tatsächlich Sinn, angesichts von deutlich zu wenigen Ausbildungs- und Arbeitsplätzen? Die Jugendhilfe kann Prozesse, die zur Integration von jungen Menschen in den Arbeitsmarkt dienen, ausschließlich begleiten und unterstützen. Sie wird sicherlich nicht in der Lage sein, diese so zu gestalten, dass sich tatsächliche Problemlösungen ergeben.


    1. Einkommen

Während das jährliche Bruttoeinkommen im Landkreis Rosenheim für das Jahr 1995 (Daten Statistisches Landesamt) noch im bayerischen Durchschnitt lag, musste für das Jahr 2002 festgestellt werden, dass das monatliche Nettoeinkommen pro Haushalt um 283 € niedriger lag als im bayerischen Durchschnitt. Im Jahr 2005 lag das mittlere monatliche Haushalts-Nettoeinkommen dann um 163 € unter dem ge­samtbayerischen Durchschnitt. Zwar wurde in der Analyse von 97/99 noch eine andere Datenquelle verwendet , dennoch ist das Ergebnis doch eher überraschend. Hinzu kommt, dass der Anteil der Haushalte mit einem monatlichen Nettoeinkommen unter 1.500 € im Jahr 2005 im Landkreis Rosenheim bei 49,4 % lag, verglichen mit 36,6 % in Bayern. Die Erklärung für diese Situation ist wohl vor allem in den folgenden Sachverhalten zu finden:

  • Der Anteil der kleineren landwirtschaftlichen Betriebe im Landkreis Rosenheim ist relativ hoch.

  • Grundvergütungen in der Tourismusbranche liegen sehr niedrig (Trinkgelder können nicht erfasst werden).

  • Im Pflegebereich gibt es ebenfalls viele Beschäftigte – vor allem Frauen – in niedrigen Lohngruppen.

  • Ferner gibt es in Fremdenverkehrsregionen und in den Kur- und Reha-Regionen in der Regel einen etwas umfangreicher ausgestatteten Dienst­leistungsbereich, wo ebenfalls niedrige Grundvergütungen bezahlt werden.

  • Im Landkreis Rosenheim gibt es darüber hinaus eine Vielzahl von Einrichtungen mit Senioren, wo viele Menschen mit geringen Einkünften leben.

Alle diese Faktoren zusammen bieten eine ausreichende Erklärung dafür, dass die Einkommenssituation unter dem bayerischen Durchschnitt liegt. Gleichzeitig gilt es festzustellen, dass die Lebenshaltungskosten im Landkreis Rosenheim über­durch­schnittlich hoch sind und damit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit – hier vor allem von Familien mit Kindern – geringer ist als in vergleichbaren Landkreisen.



4. Zusammenfassung
Die Interpretation der Ergebnisse der mittlerweile drei Sozialstrukturanalysen im Landkreis Rosenheim für die Jahre 1997 – 1999, 2000 – 2002 und 2003 – 2005 gibt eine kontinuierliche Entwicklung für die Jugendhilfe im Landkreis insgesamt wieder. Berücksichtigt man dabei, dass die Rahmenbedingungen für junge Menschen in den Jahren nach 2000 eher schwieriger geworden sind (zeitweise hohe Jugend­arbeits­losigkeit; geringere Einkünfte in den Haushalten, ergänzt durch das Zurückfahren von Förderungsmaßnahmen usw.), so muss die Entwicklung der Fallzahlen in der Jugendhilfe unter diesen Gesichtspunkten insgesamt als eher positiv gewertet werden. Dazu muss ferner noch berücksichtigt werden, dass auch weitere wichtige Indikatoren sich eher negativ entwickelt haben:

  • Der Zuzug in den Landkreis Rosenheim verharrt auf einem hohen Niveau, was eine ständige Integrationsleistung der Zuwandernden, wie auch der auf­nehmenden Städte, Märkte und Gemeinden erfordert. Dies gilt nicht nur für (junge) Menschen die aus anderen Kulturkreisen in den Landkreis Rosenheim zuwandern, sondern durchaus auch für diejenigen, die aus anderen Teilen Deutschlands oder Europas hierher kommen.

  • Die Anzahl der Minderjährigen, die von Trennung und Scheidung betroffen sind, nimmt praktisch von Jahr zu Jahr zu. Diese Destabilisierung im persön­lichen Umfeld bedeutet für viele junge Menschen, auch im Zusammenhang und –spiel mit anderen gesellschaftlichen Risiken, eine potenzielle Gefähr­dung, mit der sie alleine oft nicht mehr fertig werden.

  • In der Konsequenz nimmt auch die Anzahl der Alleinerziehenden im Landkreis Rosenheim (wie auch bundesweit) ständig zu – nicht zuletzt auch aufgrund der vielfältigen Beschäftigungsmöglichkeiten vor allem für Frauen in den Bereichen Pflege, Gesundheit und Tourismus –, die in deutlich über­proportionalem Maße Leistungen der Jugendhilfe in Anspruch nehmen (müssen).

  • Schließlich spielte in den Erhebungsjahren auch die Zuwanderung aus Osteuropa (Aus- und Übersiedler) in einigen Teilen des Landkreises eine erhebliche Rolle, was sich dann auch in örtlichen Problemlagen widerspiegelt.

Alles in allem kann festgestellt werden, dass unter den genannten Voraussetzungen die Ergebnisse der Sozialstrukturanalyse, und v.a. der Vergleich der drei Analysen, die Feststellung zulässt, dass die in der Vergangenheit ergriffenen Maßnahmen in der Jugendhilfe dazu beigetragen haben, die Entwicklungen trotz allem in etwa stabil zu halten. Dies zeigt nicht zuletzt auch der Blick auf die entsprechenden Ergebnisse und Entwicklungen in anderen Landkreisen und Gesamtbayern.

Zusammenfassend lässt sich für den Landkreis Rosenheim eine, im Vergleich zu Bayern, in der Summe der beiden Teilindizes insgesamt etwas günstigere Situation konstatieren. Dabei liegt der Sozialstrukturindex leicht über dem gesamtbayerischen Durchschnitt, während der Jugendhilfeindex weiterhin deutlich unter dem gesamt­­bayerischen Vergleichswert liegt. Positiv ist zudem zu bewerten, dass die Werte des Jugendhilfeindex in den Sozialstrukturanalysen für die Jahre 1997-1999, 2000-2002 und 2003-2005 für den Landkreis insgesamt relativ konstant geblieben sind. Inner­halb des Landkreises selbst lässt sich jedoch eine deutliche Veränderung feststellen. So sind die Werte der Gruppe der Kleinen Gemeinden während der letzten Jahre konsequent angestiegen, während die Werte der Großen Gemeinden auf einem ähnlichen Niveau blieben. Die Verhältnisse innerhalb des Landkreises tendieren also offenkundig dazu, sich mittel- bis langfristig aneinander anzugleichen. Nichts­destotrotz ist weiterhin bei beiden Teilindizes und dem daraus resultie­renden Gesamtindex ein durchgängiges Stadt-Land-Gefälle zu erkennen.



Sicherlich ist für die einzelnen Städte, Märkte und Gemeinden bzw. Regionen im Landkreis Rosenheim eine differenzierte Betrachtungsweise erforderlich, was die Sozialstrukturanalysen mit ihrem Analyseschwerpunkt auf der gemeindlichen Ebene ja auch ermöglichen. Die vorliegende – zusätzliche - Arbeitshilfe bietet für diese Befassungen entsprechende Orientierungsmöglichkeiten, um die Ergebnisse der bis­lang drei Sozialstrukturanalysen für den Landkreis Rosenheim entsprechend einordnen zu können.


1Vgl. dazu: Landratsamt Rosenheim/ Johannes Fischer, Ergänzungen zur Sozialstrukturanalyse
für den Landkreis Rosenheim (Fortschreibung), Rosenheim 2004.

1Gegenüber den Vorjahren zeichnete sich für 2004 eine leichte Entspannung am Arbeitsmarkt ab.


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