1. Anlass und Zweck der Neuregelung



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Gemeinde Osterwitz


Die Gemeinde Osterwitz liegt topographisch im Gebiet der Koralpe. Das Hauptsiedlungsgebiet der Gemeinde Osterwitz besteht aus einem dezentralen Siedlungskern auf 1.140 m Seehöhe, ergänzend dazu bestehen vereinzelte Einzelgehöfte. Über diese Wohnsiedlungsansätze hinaus besteht ein disperses, land- und forstwirtschaftlich geprägtes räumliches Gefüge. Ein Großteil des Gemeindegebietes ist bewaldet. Hinzukommend zur dislozierten Lage der Gemeinde kommen einschränkend-begrenzende Rahmenbedingungen für die Siedlungsentwicklung aufgrund naturräumlicher Gegebenheiten.

Die Gemeinde ist mit öffentlichen und privaten Gütern unterversorgt und zentralörtlich und funktionell nach Deutschlandsberg orientiert. Hinsichtlich der Versorgung der BürgerInnen mit öffentlichen und privaten Gütern und Dienstleistungen sowie des (Pflicht-) Schulangebotes und der ärztlichen Versorgung bestehen Verflechtungen mit der Nachbargemeinde Deutschlandsberg in ca. 17 km Entfernung.

Gemäß der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels ist die Gemeinde dem Schulsprengel der Volksschule VS Sankt Jakob im Freiland in der Gemeinde Freiland bei Deutschlandsberg zugeordnet. Gemäß der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels ist die Gemeinde dem Schulsprengel der Hauptschule Deutschlandsberg zugeordnet.

Osterwitz ist Teil der Kleinregion „Kernraum Bad-Gams-Deutschlandsberg-Frauental“ sowie des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes „Deutschlandsberg“.

Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Osterwitz ist von 1981 bis 2013 rückläufig (-17,7%), am 1.1.2013 hatte Osterwitz 153 EinwohnerInnen, die Prognosen bis 2030 gehen von einem stagnierenden Bevölkerungsstand von 156 EinwohnerInnen aus.

Die Gemeinde ist über die L 646 an das regionale Verkehrsnetz angeschlossen.

Osterwitz ist eine reine Auspendlergemeinde. Die Steuerkraftkopfquote der Gemeinde Osterwitz liegt mit € 771 mehr als ein Drittel unter dem Steiermarkdurchschnitt von € 1.170 (2011).

Die finanzielle Lage der Gemeinde Osterwitz war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 Besorgnis erregend. Die Gemeinde Osterwitz konnte in den Jahren 2008 bis 2012, trotz erheblicher Bedarfszuweisungsmittel (Haushaltsabgänge und Härteausgleich) des Landes Steiermark, den ordentlichen Haushalt nicht ausgleichen.

Auch im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Gemeinde Osterwitz im Betrachtungszeitraum einzelne außerordentliche Vorhaben nicht ausfinanzieren.

Dementsprechend war die Kennzahl „freie Finanzspitze“ im Zeitraum 2008 bis 2012 ebenfalls negativ. Der wirtschaftliche Abschwung in den Jahren 2008 bis 2010 hat die Gemeinde Osterwitz in finanzieller Hinsicht in erhebliche Schwierigkeiten gebracht. So konnte die Gemeinde in den Jahren 2008, 2009 und 2011 nicht einmal den Saldo der laufenden Gebarung (Kennzahl über den Saldo der laufenden Einnahmen und Ausgaben aus dem Rechnungsquerschnitt) positiv bestreiten.

Auch der Voranschlag 2013 sowie die mittelfristige Ausrichtung der Haushaltsführung der Gemeinde Osterwitz lassen einen ausgeglichenen ordentlichen Haushalt nicht erwarten.

Die Gemeinde musste daher von der Aufsichtsbehörde im Jahr 2013 schriftlich aufgefordert werden, ein Konsolidierungskonzept unter besonderer Beachtung einer drohenden übermäßigen Verschuldung der Gemeinde zu erarbeiten. Die Gemeinde Osterwitz wurde gleichzeitig aufgefordert, strukturelle Maßnahmen zur Konsolidierung des Haushaltes zu setzen.


Gemeinde Trahütten


Das Gemeindegebiet von Trahütten liegt im Bereich der Koralpe, der Hauptsiedlungsbereich liegt beiderseits der L 619 auf ca. 970 m Höhe, ergänzt wird dieser Siedlungsbereich durch vereinzelte, räumlich isolierte Siedlungssplitter. Über diese Wohnsiedlungsansätze hinaus dominiert die land- und forstwirtschaftliche Nutzung. Aufgrund der naturräumlichen Gegebenheiten ergeben sich außerdem einschränkend-begrenzende Rahmenbedingungen für die Siedlungsentwicklung.

Trahütten ist mit öffentlichen und privaten Gütern unterversorgt. Die Gemeinde ist zentralörtlich und funktionell nach Deutschlandsberg orientiert. Hinsichtlich der Versorgung der BürgerInnen mit öffentlichen und privaten Gütern und Dienstleistungen sowie des (Pflicht-) Schulangebotes und der ärztlichen Versorgung bestehen Verflechtungen mit der Nachbargemeinde Deutschlandsberg in ca. sieben Kilometer Entfernung.

Die Gemeinde ist Volksschulstandort. Gemäß der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels ist die Gemeinde dem Schulsprengel der Hauptschule Deutschlandsberg zugeordnet.

Trahütten ist Teil der Kleinregion „Sulmtal-Koralm“ sowie des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes „Deutschlandsberg“. Darüber hinaus ist Trahütten Teil des Tourismusverbandes „Schilcherland Deutschlandsberg“.

Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Trahütten ist von 1981 bis 2013 rückläufig (-3,7%), am 1.1.2013 hatte Trahütten 387 EinwohnerInnen, die Prognosen bis 2030 gehen von einem leichten Zuwachs aus.

Trahütten ist durch die L 619 an das regionale und überregionale Verkehrsnetz angebunden.

Mit mehreren Zimmervermietern und Gasthöfen spielt der Tourismus in der Gemeinde eine übergeordnete Rolle.

Trahütten ist eine überwiegende Auspendlergemeinde, die Steuerkraftkopfquote liegt mit € 870 etwa ein Viertel unter dem steirischen Durchschnitt von € 1.170 (2011).

Die finanzielle Lage der Gemeinde Trahütten war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 von erheblichen finanziellen Schwierigkeiten geprägt. Die Gemeinde Trahütten konnte in den Jahren 2008 bis 2010 den ordentlichen Haushalt der Gemeinde nicht ausgeglichen gestalten. Lediglich in den Jahren 2011 bis 2012 war dies der Gemeinde, allerdings unter Zuzählung erheblicher Bedarfszuweisungsmittel (Haushaltsabgang und Härteausgleich), möglich.

Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Gemeinde Trahütten im Betrachtungszeitraum einzelne außerordentliche Vorhaben nicht ausfinanzieren.

Die Kennzahl „freie Finanzspitze“ ergibt im Betrachtungszeitraum ein uneinheitliches Bild. Die Gemeinde wies lediglich in den Jahren 2008, 2010 und 2011 eine positive freie Finanzspitze aus. In der Hochphase des wirtschaftlichen Abschwungs, im Haushaltsjahr 2009, konnte die Gemeinde Trahütten nicht einmal den Saldo der laufenden Gebarung positiv bestreiten. Nach einer positiven Entwicklung des Saldos der laufenden Gebarung in den Jahren 2010 und 2011 reduzierte sich der Überschuss im Jahr 2012 auf wenige Tausend Euro.

Der Voranschlag 2013 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 der Gemeinde Trahütten lassen einen ausgeglichenen ordentlichen Haushalt nicht erwarten.



Erwägung öffentlicher Interessen der gegenständlichen Gebietsänderung

Die Stadtgemeinde Deutschlandsberg, Marktgemeinde Bad Gams und die Gemeinden Kloster, Freiland bei Deutschlandsberg, Osterwitz und Trahütten liegen topographisch in den Ausläufern der Koralpe und weisen außerhalb der zentralen Siedlungsgebiete weitläufige Wald- und Berggebiete auf. Die genannten Gemeinden grenzen aneinander.

Die neue (größere) Gemeinde kann die Instrumente der örtlichen Raumplanung völlig neu einsetzen, indem die mittel- bis langfristige Entwicklung tatsächlich auf der neuen Gemeindeebene gestaltbar ist. Raumordnungspolitische Probleme einer kleinteiligen Entwicklungspolitik können durch die Vereinigung leichter überwunden werden.

Durch eine Vereinigung ergeben sich neue Handlungsspielräume hinsichtlich der Raumentwicklung und Raumnutzung, entsprechende raumordnungs- und verkehrspolitische Maßnahmen ermöglichen eine bessere Nutzung der vorhandenen Fläche für Siedlungsraum, womit sich gerade in Gebieten mit einschränkend-begrenzenden Rahmenbedingungen für die Siedlungsentwicklung Vorteile ergeben. Die Vereinigung ist darüber hinaus Grundlage für eine strategische und räumlich abgestimmte Standortentwicklung, dadurch können wichtige, auf die Zukunft ausgerichtete Vorhaben wie die Ausweisung von Bauland oder gewerblich genutzter Flächen in einem größeren regionalen Kontext gelöst werden.

Die Stadtgemeinde Deutschlandsberg hat als Regionales Zentrum eine zentrale Funktion für die angrenzenden Gemeinden, indem sie eine hohe Verwaltungskapazität und ein großes Angebot an wirtschaftlichen und soziokulturellen Ressourcen aufweist. Insbesondere bei schulischer und ärztlicher Versorgung sowie bei der über Basisleistungen hinausgehenden Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen bestehen große Verflechtungen der Umlandgemeinden mit Deutschlandsberg im Hinblick auf die Versorgungserfordernisse der BürgerInnen. Die Entfernungen zwischen den Ortszentren, insbesondere von den Gemeinden Freiland bei Deutschlandsberg, Kloster, Osterwitz und Trahütten zur Stadtgemeinde Deutschlandsberg, können durch die verkehrstechnische Erschließung als gut bewältigbar angesehen werden.

Der parallele Betrieb von gering ausgelasteten, identischen Einrichtungen in jeder Gemeinde verursacht höhere Gesamtkosten als der Betrieb nur einer Einrichtung. Durch eine Vereinigung kann die vorhandene kommunale Infrastruktur effizienter und professioneller als bisher genutzt werden.

Räumliche Funktionen können in einer größeren Gemeinde besser gebündelt werden, sodass im Wesentlichen eine Deckung zwischen der Gebietskörperschaft Gemeinde und den sich ergänzenden Daseinsgrundfunktionen Wohnen, Versorgung, Naherholung und Bildung stattfindet. Durch die Stärkung der Funktionsfähigkeit des bestehenden Zentrums kann mittel- bis langfristig die Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen und privaten Dienstleistungen in zumutbarer Entfernung sichergestellt werden.

Mit einer Vereinigung kann somit eine multifunktionale Gebietseinheit mit einem gestärkten Arbeits-, Bildungs- und Dienstleistungszentrum Deutschlandsberg und einem lokalen Tourismusschwerpunkt Deutschlandsberg-Bad Gams sowie einer ergänzenden touristischen Ausrichtung in den Ortsteilen realisiert werden.

Die gezielte Umsetzung geeigneter touristischer Angebote ist in der bestehenden, kleinräumigen Struktur mit erhöhtem Abstimmungsbedarf verbunden und mit aufgeteilten Budgets schwieriger umzusetzen. Mit einer Vereinigung kann eine bessere lokale Abstimmung und eine stärke Vertretung von (touristischen) Interessen auf überregionaler Ebene erreicht werden.

Im Gesamtgebiet leben auf einer Fläche von rund 179 km² 11.265 EinwohnerInnen (Bevölkerungsregister 1.1.2013), langfristig werden für das Gesamtgebiet gemäß der aktuellsten Gemeindebevölkerungsprognose 2030 leichte Bevölkerungsgewinne prognostiziert (Prognose für 2030: 11.639 EW). Im Zusammenhang mit der positiven Bevölkerungsentwicklung ist mit einer weiteren Dynamik in diesem Siedlungsraum zu rechnen – in Reaktion darauf und auch mit dem damit einhergehenden Baulandbedarf ermöglicht die Vereinigung eine mittel- bis langfristige Erhaltung und Attraktivierung des Versorgungs- und Dienstleistungsangebots.

Durch eine breitere Verfügbarkeit und Abstimmungsmöglichkeit bei Infrastruktur und kommunalen Einrichtungen kann auch von einem erhöhten Handlungsspielraum im Hinblick auf die Erweiterung der Versorgungsleistungen für eine alternde Gesellschaft, einer Konzentration und Rationalisierung der Basisinfrastruktur zugunsten ergänzender Einrichtungen im Jugend- und Sportbereich sowie für ältere Personengruppen ausgegangen werden.

Diese neu geschaffene Gemeinde wird aufgrund ihrer Bevölkerungszahl sowie ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und ihrer Verwaltungseinrichtungen in der Lage sein, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, wobei die neue Gemeindegröße mit mehr als 10.001 EinwohnerInnen entsprechend der Verteilungssystematik des Finanzausgleiches eine spürbare Besserstellung bei den Ertragsanteilen erwarten lässt.

Infrastruktureinrichtungen bedürfen einer kritischen Anzahl an (möglichen) Nutzern, um diese mit ausreichender Auslastung und der Möglichkeit eines professionellen Managements auszustatten. Durch die Vereinigung der sechs Gemeinden wird die vorhandene Infrastruktur besser ausgelastet oder kann einer neuen Nutzung zugeführt werden. Ebenso werden positive finanzielle Effekte im Bereich der Anschaffung von Gebrauchs- und Verbrauchsgütern, der Zusammenlegung der Gemeindeverwaltungen, der Verringerung der politischen Vertretungsorgane oder der besseren Auslastung der vorhandenen Infrastruktur erwartet. Die professionellere Verwaltung mit der Möglichkeit der Spezialisierung auf einzelne Verwaltungsgebiete und der Schaffung entsprechender Vertretungsregelungen hilft Kosten zu minimieren und die Qualität der Dienstleistung zu heben. Darüber hinaus sind durch eine optimierte Ressourcenplanung im Bereich der Gemeindebediensteten mittelfristig weitere Kosteneinsparungen möglich.

Die Stadtgemeinde Deutschlandsberg, die Marktgemeinde Bad Gams und die Gemeinde Kloster haben sich für diese Vereinigung ausgesprochen. Die Gemeinden Freiland bei Deutschlandsberg, Osterwitz und Trahütten haben sich dagegen ausgesprochen. Die Gemeindemitglieder der Gemeinde Freiland bei Deutschlandsberg sowie der Marktgemeinde Bad Gams haben sich in Volksbefragungen negativ zur beabsichtigten Vereinigung geäußert.

Bei den Überlegungen über die Vereinigung der betroffenen Gemeinden wurde auch die Haltung der Gemeinden und der Gemeindemitglieder einbezogen und gewürdigt. Letztlich maßgeblich für die Entscheidung war die begründete Annahme, dass durch die Vereinigung der betroffenen Gemeinden ein leistungsfähigeres Gemeinwesen als bisher entstehen wird, das die dargestellten Vorteile der neuen Kommunalstruktur als Komplex betrachtet für einen sicheren Bestand in der Zukunft nutzen kann.

Diese Gebietsänderung entspricht daher den in § 6 Abs. 2 GemO normierten öffentlichen Interessen und den Zielen des § 1 StGsrG.



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