Einreisebestimmungen
Anreise
Usbekisches Touristenvisum (2014).
…
Seit 15. Januar 2019 dürfen alle
Staatsbürger der EU oder EFTA
(Liechtensteiner ab 1. Feb. 2019)
visumsfrei bis zu 30 Tage einreisen.
Ansonsten benötigen Reisende, die
länger als einen Monat bleiben wollen
(oder Geschäftsreisende) weiterhin einen
Sichtvermerk. Ein derartiges Visum ist
weiterhin vor Abreise zu beantragen bei
den Botschaften bzw. Konsulaten in
Berlin (zuständig für Berlin, Brandenburg,
Bremen, Hamburg, Mecklenburg-
Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen,
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein,
Thüringen und die Schweiz), Frankfurt
(zuständig für Hessen, Baden-
Württemberg, Bayern, Nordrhein-
Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland)
bzw. Wien . Die Gebühren sind nach der
geplanten Aufenthaltsdauer gestaffelt:
bis 3 Monate € 100 + € 10 pro
zusätzlicher Einreise; Geschäftsreisende,
Mehrfach bis 6 Monate € 170.
Zu beachten ist, dass die Sichtvermerke
für Ein- und Ausreise zwischen
bestimmten Tagen ausgestellt werden.
Man kann zwar nach dem ersten Tag und
vor dem letzten Tag der Gültigkeit ein-
bzw. ausreisen, aber ansonsten ist man
auf diese Tage festgelegt. Daher
empfiehlt es sich, zwei bis drei Tage extra
als Sicherheit zu beantragen, falls einmal
ein Flug ausfällt oder ein Bus nicht fährt.
Seit dem 1. Juli 2018 ist ein eVisums-
System in Betrieb für Angehörige
derjenigen Staaten, die dem erleichterten
Antragsverfahren unterliegen. Anfang
2019 ist Albanien der einzige auf dieser
Liste verbliebene europäische Staat.
In den zentralasiatischen Nachbarländern
ist für Reisende, die über Land kommen
möglich, die Beantragung möglich, aber
ohne zumindest russische
Sprachkenntnisse schwierig. Fast überall
ist vor Vorsprache eine
Terminvereinbarung spätestens am
Vortag zwingend erforderlich. Es sei
darauf hingewiesen das Mehrfach-Visa in
Deutschland anstandslos zu haben sind,
was in Drittländern nicht immer der Fall
zu sein scheint.
Registrierung
Von der Abschaffung der Visumspflicht
bleibt die Registrierung vor Ort, innerhalb
drei Tagen nach Ankunft, unberührt. In
Usbekistan wird von jedem Hotel eine
Registrierung bei der Miliz vorgenommen.
Hierüber wird jeweils eine Quittung
ausgestellt, die Quittungen müssen bei
der Ausreise vorgezeigt werden. Bei
Fehlen dieser Bescheinigungen bzw.
Lücken in der Registrierung beträgt die
Mindeststrafe laut deutschem
Auswärtigem Amt 700 €. In der Praxis
werden diese jedoch bei der Ausreise
nicht unbedingt kontrolliert.
Wer privat wohnt, was bis 1. März 2019
nicht gerne gesehen war, muß sich selbst
innerhalb 3 Tagen um die Anmeldung
kümmern. Dies kann seit 2018 auch
online (usb., russ, engl.) erledigt werden.
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