Georg Staufenbiel Hauptst



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#3028
Software-Pflegevertrag

zwischen

Georg Staufenbiel
Hauptstr. 10
37359 Büttstedt

und


.................................
.................................
.................................

1. Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrages ist die Pflege der Software von Georg Staufenbiel, und zwar des Systems

...............................................

Pflegeleistungen beziehen sich grundsätzlich nur auf das Programmsystem in seiner aktuellen Version.
2. Pflegeleistungen

Die Pflegeleistungen beinhalten:

a. die Anpassung der Software an außerbetriebliche (gesetzliche) Vorschriften und Forderungen der KBV (nur bei Praxisabrechnung), soweit dies durch Programmänderungen erreicht werden kann und keine Neuerstellung des bestehenden Programms erfordert.

b. die Beseitigung festgestellter Fehler in dem zu pflegenden Programm und in den zur Verfügung gestellten Dokumentationsunterlagen.

c. Quartalsweise Bereitstellung der aktuellen Version des KBV-Prüfmoduls, sowie dessen Installation.
(nur bei Praxisabrechnung)
Erweiterung des Programms sind nicht Bestandteile dieses Vertrages.

3. Pflegevoraussetzungen

Dem Anwender wird die jüngste Programmversion zur Verfügung gestellt. Gepflegt wird grundsätzlich nur die jüngste Version. Ist die Software durch den Anwender oder durch Dritte geändert worden, unterliegt sie nicht mehr den Pflegeleistungen.
4. Verzug und höhere Gewalt

Falls der Entwickler in Verzug gerät, kann der Anwender nach Ablauf der gesetzten Nachfrist den Vertrag fristlos kündigen, wenn die Pflegeleistungen bis zum Fristablauf nicht durchgeführt wurden. Ein Verzugsschaden kann, ungeschadet der Haftung wegen Vorsatz, nicht geltend gemacht werden. Der Entwickler wird in jeder Verbindlichkeit und Verpflichtung gegenüber dem Anwender aus Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung frei, soweit die Nichterfüllung oder Verspätung ganz oder teilweise, direkt oder indirekt durch Umstände verursacht ist, die von ihm nicht beeinflussbar waren.

5. Gewährleistung

Der Softwareentwickler übernimmt für die Laufzeit des Pflegevertrages die Gewähr dafür, dass die Pflegeleistung nicht mit Fehlern behaftet sind, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem nach Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Auftretende Mängel müssen unverzüglich mitgeteilt werden. Der Entwickler verpflichtet sich, Mängel in den Pflegeleistungen während der Vertragslaufzeit unverzüglich zu beseitigen. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.


6. Gebühren und Kosten

Die Höhe der jeweiligen Pflegegebühr ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Berechnung gültigen Verkaufspreises. Sie beträgt 1,5 % des Verkaufspreises pro Monat und ist am Quartalsende ohne Abzug fällig. Wird einer Anhebung der Pflegegebühr vom Anwender nicht innerhalb von dreißig Kalendertagen widergesprochen, so gilt die Anhebung als vom Anwender akzeptiert. Im Falle des Widerspruchs kann der Anwender das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Der Anwender übernimmt die mit der Erfüllung der Pflegeleistungen verbundenen Versandkosten. Wird eine Installation gewünscht, gehen die damit verbundenen Aufwendungen zu Lasten des Anwenders. Die Lieferung der Software kann neben der üblichen Bereitstellung auf Disketten auch per E-Mail oder anderen DFÜ-Möglichkeiten erfolgen.


7. Vertragsdauer

Das Vertragsverhältnis gilt als für unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es ist von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf eines Kalenderjahres kündbar. Das Vertragsverhältnis kann mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden, wenn die Datenverarbeitungsanlage, auf der die zu pflegende Software eingesetzt ist, nicht mehr vom Anwender benutzt wird. Kündigungen haben stets schriftlich zu erfolgen.


8. Allgemeines

Diese Bedingungen enthalten sämtliche Rechte und Pflichten zwischen Anwender und Softwareentwickler und sind allein verbindlich, ungeachtet abweichender Geschäftsbedingungen des Anwenders. Von den vorstehenden Bedingungen abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur wirksam in Form einer schriftlichen Anlage zum Vertrag. Alleiniger Gerichtsstand ist Mühlhausen/Thüringen


9. Pflegegebühr

Die Pflegegebühr beträgt pro Monat 1 % des Kaufpreises zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses

........... DEM .............. EUR
Quartalsgebühr ........... DEM .............. EUR

zzgl. 16 % Gesetzl. Mwst ........... DEM .............. EUR


............ DEM .............. EUR

Mit dem quartalsweisen Einzug der jeweiligen Pflegegebühr per Lastschrift bin ich einverstanden.

Bankverbindung:

BLZ: Konto-Nr:


Ort, Datum



Anwender Georg Staufenbiel
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