EU-Dienstleistungsrichtlinie
Die EU-Kommission will den europäischen
Dienstleistungssektor durch eine neue, eu-
ropaweit geltende Dienstleistungsrichtlinie
voranbringen. Sie soll den freien Dienstlei-
stungsverkehr sowie die Niederlassungs-
freiheit in der EU stärken. Um Schranken
und Wettbewerbshindernisse im grenzüber-
schreitenden Dienstleistungsverkehr abzu-
bauen, plädiert die EU-Kommission für das
sog. „Herkunftsprinzip“. Dies soll bedeuten,
dass ein Dienstleister, wenn er im Ausland
tätig werden will, nur das Recht des Staates
beachten muss, in dem er niedergelassen
ist und von dem aus er die Leistungen er-
bringt. Lediglich mit Blick auf drei Ausnah-
mebereiche – öffentliche Ordnung, Sicher-
heit und Gesundheit – wird ernsthaft erwo-
gen, dass die Regeln des Ziellandes Vor-
rang haben sollen.
Die EU-Kommission begründet eine so
weitgehende Neuregelung der Dienstlei-
stungen mit der Hoffnung auf Wettbewerb,
der zu einem starken Wachstum des Dienst-
leistungssektors führen kann. Der wichtigste
Grund für kritische Stellungnahmen zur ge-
planten europäischen Dienstleistungsrichtli-
nie ist die Befürchtung, dass eine solche
Regelung – wenn sie so ausfällt wie oben
beschrieben - keine Harmonisierung, son-
dern eine völlige Zersplitterung und Unüber-
sichtlichkeit des Dienstleistungsrechts nach
sich zieht. Weitere Bedenken gegen die EU-
Dienstleistungsrichtlinien warnen davor,
dass so dem Dumping bei den Sozialstan-
dards und bei den Arbeitsbedingungen Tür
und Tor geöffnet würde. Als „Horrorvorstel-
lung“ wird hier skizziert, dass bei EU- weiten
Ausschreibungen bis zu 27 Angebote mit
ganz unterschiedlichen rechtlichen Bedin-
gungen eingehen können. In Deutschland
wird der bisher vorliegende Entwurf der EU-
Dienstleistungsrichtlinie von vielen Akteuren
kritisiert; zu den Skeptikern gehören nicht
nur die Gewerkschaften, sondern auch die
Handwerksorganisationen und die Verbrau-
cherorganisationen. Des Weiteren haben
einige Bundesländer – etwa Bayern und
Hessen – ganz dezidiert massive Vorbehal-
te angekündigt. Zahlreiche Beobachter der
EU-Politik bezweifeln, dass es gelingt, die
EU-Dienstleistungsrichtlinie in der ersten
Hälfte 2006 zu verabschieden. Eine Chance
dürfte die Dienstleistungsrichtlinie nur ha-
ben, wenn es zu gravierenden Änderungen
kommt, und zwar zu Änderungen, die an-
stelle des Herkunftslandsprinzips auf Har-
monisierung setzen und sich bei der Regu-
lierung der Arbeitsbedingung am Arbeitsort
bzw. am Erbringungsort orientieren.
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