Familie in Deutschland – Stabilität und WandelDie Entwicklung der Familie in Deutschland seit den 1960er-Jahren ist durch die Gleichzeitigkeit von ausgeprägtem Wandel und bemerkenswerter Beständigkeit gekennzeichnet. Zahlreiche Analysen, die auf die stattfindenden Veränderungen gerichtet sind, vermitteln den Eindruck, die Familie löse sich auf oder verändere ihren Charakter grundlegend. Dieser Eindruck vergeht nach einem Blick auf einige der vom Wandel bislang wenig tangierten Merkmale der Familie.
Die Beständigkeit der Mutter- und Vaterrolle
Ein Merkmal, das sich als besonders stabil und wandlungsresistent erwiesen hat, sind die Elternrollen. Diese sind, in den alten Bundesländern, trotz vordergründigen Wandels im Kern bislang weitgehend unverändert geblieben. Dominierend ist nach wie vor die Überzeugung, dass es für die gedeihliche Entwicklung des Kindes am besten sei, wenn es von seiner Mutter betreut wird. Daher obliegt die Hauptzuständigkeit für die Pflege und Erziehung der Kinder normativ – und meist auch faktisch – nach wie vor der Frau. Der Mann hingegen trägt als Ernährer weiterhin die Hauptverantwortung für die materielle Versorgung der Familie. Zwar wird von den Vätern mittlerweile erwartet, dass sie sich stärker an der Hausarbeit und Kindererziehung beteiligen, doch in der Realität sind es in der Regel immer noch die Frauen, die nach der Geburt eines Kindes ihre Erwerbstätigkeit einschränken oder vorübergehend ganz aufgeben, während die jungen Väter oft noch mehr Erwerbsarbeit leisten als vor der Geburt. Die gestiegene Nachfrage nach den Vätermonaten im Rahmen der Elternzeit mag ein Indikator für einen hier langsam einsetzenden Wandel sein, ein Beleg für eine grundlegende Veränderung des Verhaltens ist sie noch nicht, verzichten doch derzeit drei von vier Vätern auf Elternzeit und jene, die sie in Anspruch nehmen, entscheiden sich meist nur für die Mindestdauer von zwei Monaten.
Der Vorrang der Paarbeziehung und die fortbestehende hohe Wertschätzung von Familie
Neben den Elternrollen ist ein weiteres zentrales Merkmal der Familie in Deutschland und in ganz Europa vom Wandel so gut wie nicht erfasst. Es handelt sich um das ausgeprägte Bestreben der Menschen, in einer Partnerschaft zu leben und nicht etwa allein oder polygam – eine in Zeiten des beschleunigten Wandels durchaus bemerkenswerte Tatsache. Außerhalb der Ehe wären Konstellationen mit mehreren Partnern prinzipiell möglich. Dass sie nicht praktiziert und für erstrebenswert erachtet werden, zeigt die Stabilität und Bedeutung der Paarorientierung auch in der gegenwärtigen Gesellschaft.
Ein drittes kaum verändertes Merkmal ist die hohe Bedeutung, die das Familienleben für das allgemein empfundene Lebensglück der Menschen hat. Nicht etwa Erfolg im Beruf, Spaß in der Freizeit oder intensive Konsummöglichkeiten werden für das subjektive Wohlbefinden am höchsten bewertet, sondern eine gute Partnerschaft und ein glückliches Familienleben. Dieser Befund ist ein wichtiger Beleg für die fortbestehende hohe Wertschätzung der Familie in unserer Gesellschaft.
De-Institutionalisierung der Ehe
Seit Jahrzehnten finden tiefgreifende Veränderungen statt, die Wesen und Gestalt von Familie und das Verhältnis von Familie und Gesellschaft betreffen. An erster Stelle sind hier Prozesse der De-Institutionalisierung der Ehe zu nennen und ein damit verbundener Bedeutungsrückgang sozialer Normierung und sozialer Kontrolle des Familienlebens. Im Zuge der gesellschaftlichen Modernisierung wandelte sich die Institution Ehe von einer auf Schutz und Unterdrückung basierenden Sozialform (Giddens 1993), die sozial intensiv kontrolliert war und auf gesellschaftlich gesetzten starren Regeln beruhte, zu einer individuell gestaltbaren Partnerschaft, die mit bestimmten Verpflichtungen und Privilegien verbunden ist. Ehe war und ist ein Ordnungsrahmen. Seine Grenzen waren früher enger und sie sind heute weiter gefasst. Im Verlauf dieser Entwicklung hat sich die ehemals enge Verknüpfung von Ehe mit Familie, Elternschaft, Sexualität und Zusammenleben in einem gemeinsamen Haushalt gelockert. Was noch in den 1960er-Jahren kaum möglich und mit erheblichen Sanktionen verbunden war, etwa unverheiratetes Zusammenwohnen, ledige Elternschaft oder Sexualität außerhalb der Ehe, ist heute Normalität und weitgehend frei von sozialen Bewertungen. Als eine wesentliche Folge der De-Institutionalisierung der Ehe haben die Vielfalt der Lebensformen und die Vielgestaltigkeit der Familienentwicklung in moderatem Umfang zugenommen.
Wandel der Binnenstruktur und des normativen Grundverständnisses der Familie
Ein zweiter markanter Wandel betrifft die Partner- und die Eltern-Kind-Beziehung. Beide haben sich von hierarchisch strukturierten, auf Abhängigkeit, Befehl und Gehorsam basierenden zu egalitären, partnerschaftlich organisierten Beziehungen gewandelt. So wurde die Entwicklung der familialen Binnenstrukturen als Übergang vom "Befehls- zum Verhandlungshaushalt" interpretiert (Beck/Beck-Gernsheim 1989). Im Zuge dieser Entwicklung hat sich das traditionelle Machtgefüge in der Familie, das auf der Unterordnung von Frauen und Kindern unter die männliche Herrschaft gründete, weitgehend aufgelöst. Entscheidungen werden heute in der Regel nicht mehr vom "Familienvorstand" getroffen, sondern gemeinsam, wobei an den Entscheidungsprozessen zunehmend auch die Kinder beteiligt sind.
Eine weitere bedeutsame Dimension des Wandels betrifft das normative Grundverständnis von Familie, das offener und viel flexibler geworden ist. Menschen können heute in weitgesteckten Grenzen ihre Familie individuell leben und gestalten, sie sind nicht mehr wie früher an strikte institutionelle Vorgaben und Regelungen gebunden. Wie Familie gelebt und was darunter verstanden wird, wird dadurch variantenreicher. Typische biografische Übergänge wie Heirat oder Elternschaft, vor Jahrzehnten selbstverständliche Bestandteile der meisten Biografien in Deutschland, sind zur Option geworden. Sie finden seltener und im Lebensverlauf deutlich später statt. Die merkliche Zunahme von Trennungen und Scheidungen pluralisiert die Verlaufsmuster zusätzlich.
Keine Krise der Familie
Der Wandel in der jüngeren Vergangenheit hat die Familie fraglos verändert. Eine Auflösung grundlegender Regelmäßigkeiten von Familienstruktur und Familienentwicklung hat jedoch nicht stattgefunden und keine Anzeichen deuten darauf hin, dass dies alsbald geschieht. Die feststellbaren Veränderungen sind Ausdruck eines fortlaufenden historischen Wandels der Familie und keine typische Erscheinung der Gegenwart. Daher geben die gegenwärtigen Entwicklungen der Familie keinen Anlass für Krisenszenarien.
Kleiner historischer Rückblick
Der Wandel der Familie seit den 1960er-Jahren hat sich nicht kontinuierlich vollzogen. Beginn, Ausmaß, Tempo, nicht aber die Richtung des Wandels verliefen in den einzelnen Regionen und Milieus unterschiedlich. Die Entwicklungen in der Bundesrepublik und in der DDR waren teilweise vergleichbar, wiesen aber auch deutliche Unterschiede auf. In der alten Bundesrepublik war die Entwicklung nach 1960 von wenigen Schüben gekennzeichnet. Ende der 1960er-Jahre setzte ein erster intensiver Wandlungsschub ein, der Anfang der 1980er-Jahre endete. In diesem Zeitraum kam es zu einem starken Absinken der Geburtenrate (1965 – 1975), einem Rückgang der Heiratsneigung (1963 – 1978) und einem raschen Anstieg der Scheidungshäufigkeit (1969 – 1984). In dieser Zeit wurde durch eine Gesetzesreform eine weitgehende rechtliche Gleichstellung von Mann und Frau in der Familie erreicht (1977). Danach schloss sich eine Phase relativer Stabilität an, die bis Anfang der 1990er-Jahre andauerte. Während die Geburtenrate seit 1975 in Westdeutschland bis heute nahezu konstant blieb, stieg die Scheidungsquote seit 1992 deutlich, gleichzeitig nahm die Heiratsneigung ab. Seit 2005 blieb die Scheidungshäufigkeit wieder konstant und der Rückgang der Heiratsneigung verlor an Dynamik. Kennzeichnend für den zweiten Entwicklungsschub seit Mitte der 1990er-Jahre sind auch die Veränderungen der rechtlichen Position des Kindes und der Eltern-Kind-Beziehung durch die Novellierung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) 1990/91, die Gleichstellung nichtehelicher Kinder 1998, das Gewaltverbot in der Erziehung 2000 und das gemeinsame Sorgerecht auch für nichtverheiratete Eltern 2010.
Die Entwicklung in der DDR und in den neuen Bundesländern
In der DDR vollzog sich ein vergleichbarer familiendemografischer Wandel, wenn auch zum Teil mit unterschiedlichem Tempo und auf anderem Niveau. Die Scheidungsrate stieg rascher als in der Bundesrepublik, die Heiratsneigung ging langsamer zurück und die Geburtenrate sank in den frühen 1970er-Jahren ähnlich stark wie in Westdeutschland. Aber es gab auch markante Unterschiede. Besonders auffällig waren die höhere Erwerbsbeteiligung der Mütter und der weitaus größere Anteil der in öffentlichen Institutionen betreuten Kinder sowie ein erheblich höherer Anteil nichtehelicher Geburten und die biografisch sehr früh erfolgende Familiengründung. Junge Paare heirateten in der DDR im Durchschnitt in ihrem 23. Lebensjahr und bekamen in diesem Alter auch ihr erstes Kind. Der Wandel der Familie in der DDR war ab 1975 durch die Einführung umfangreicher sozialpolitischer Unterstützungsmaßnahmen der Familien beeinflusst, deren Ziel es war, die Geburtenrate zu steigern. Tatsächlich kam es in den Folgejahren zu einem deutlichen Anstieg der Geburtenhäufigkeit. Dieser Anstieg, so zeigt sich heute, beruhte jedoch nicht auf einer bedeutsamen Erhöhung der durchschnittlichen Kinderzahl je Frau, sondern erfolgte hauptsächlich, weil die Frauen Geburten vorgezogen haben (Tempoeffekt).
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