Dermbach / rhöN. Mängel in der Buchführung können bei Gastronomiebetrieben bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt sehr schnell zu Nachzahlungen und steuerlichen Konsequenzen sowie nicht zuletzt auch strafrechtlichen Maßnahmen führen



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Sana13.04.2017
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#6714
Damit eine Betriebsprüfung nicht zum Albtraum wird
Seminar im Rahmen der RhönSprudel-Genussakademie beschäftigte sich mit den „Fallstricken im gastronomischen Alltag“
DERMBACH / RHÖN. Mängel in der Buchführung können bei Gastronomiebetrieben bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt sehr schnell zu Nachzahlungen und steuerlichen Konsequenzen sowie nicht zuletzt auch strafrechtlichen Maßnahmen führen. Ein Seminar im Rahmen der RhönSprudel-Genussakademie beleuchtete jetzt die „Fallstricke im gastronomischen Alltag“, über die ein Unternehmer sehr schnell stolpern kann.
„Bisher haben wir uns in den verschiedenen Seminaren eher mit dem beschäftigt, was der Gast direkt zu spüren bekommt. Es ging um genussvolles Essen und Trinken, um eine hohe Qualität der Speisen, um einen perfekten Service oder um regionale Produkte. „Diesmal sind wir sozusagen hinter die Bühne gegangen“, meint Martina Klüber-Wibelitz vom Büro Antsanvia im thüringischen Schleid, die im Auftrag des MineralBrunnens RhönSprudel und der Dachmarke Rhön die Seminare organisiert. „Wir haben das getan, damit unsere einheimischen Gastronomiebetriebe auch in Zukunft den Gast genussvoll verwöhnen können. Wer nämlich die Grundsätze der Buchführung nicht beherrscht, wird mit dem Finanzamt Schwierigkeiten bekommen, und das Unternehmen kann sehr schnell in eine schwere finanzielle Schieflage geraten.“
Dass die RhönSprudel-Genussakademie mit diesem Seminarangebot genau richtig lag, zeigte die hohe Beteiligung von Gastronomen aus der bayerischen, hessischen und thüringischen Rhön. 25 Fach- und Führungskräfte waren nach Dermbach in das Rhönhotel „Sächsischer Hof“ gekommen. Mehr noch: Das Seminar sollte gegen 17.30 Uhr enden, aber die Diskussionen erstreckten sich bis kurz nach 19 Uhr. Als Referent stand diesmal Dirk Ellinger Rede und Antwort. Er ist unter anderem Geschäftsführer der DEHOGA Thüringen und berät Hotel- und Gastronomiebetriebe in betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Fragen.
„Dieses recht trockene Thema hat der Referent sehr gut herübergebracht. Ich fand besonders die Aussagen und Tipps zum Thema Buffetlieferung und Aushilfskräfte in der Gastronomie interessant“, sagt beispielsweise Rainer Lamm, Geschäftsführer im Aparthotel „Horizont“ in Gersfeld (Hessen). Für Petra und Michael Gensler vom Gasthaus „Weißer Turm“ in Wülfershausen (Bayern) waren speziell die Ausführungen zum Thema Kassenführung zum Teil neu. „Das ganze Thema ist sehr aktuell in der Gastronomie, und wir finden es gut, dass es in einem eigenen Tagesseminar aufgegriffen wurde.“ Bei vielen Gastronomen, meint Heiko Möllerhenn vom Gasthaus „Zur guten Quelle“ in Kaltensundheim (Thüringen), bestehe aufgrund der schwierigen gesetzlichen Regelungen Verunsicherung, und viele wüssten nicht, ob sie jeden Tag wirklich alles richtig machen. „Dieses Seminar war eine sehr interessante Sache, denn gerade im Bereich Umgang mit der Kasse und Belegen gibt es immer wieder neue Gesetzlichkeiten.“
Die Dachmarke Rhön wolle mit ihrem Partner RhönSprudel Ideengeber für die Zukunft sein, um die Qualität in der einheimischen Gastronomie zu steigern. „Gleichzeitig müssen wir uns aber um den dauerhaften Bestand der Unternehmen Gedanken machen. Und dabei darf man die betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Aspekte keinesfalls außer Acht lassen“, ist sich Martina Klüber-Wibelitz sicher. Der Staat erhöhe seit einiger Zeit die Zahl der Betriebsprüfungen vorrangig in Betrieben, die durch das Bargeldgeschäft leben. Die Gastronomie und das Hotelgewerbe bilden dabei einen klaren Schwerpunkt.
Das Seminar widmete sich in erster Linie der richtigen Kassenführung sowie der Kassenform, für die sich ein Gastronomiebetrieb entscheiden muss. Außerdem ging es um die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze von 19 Prozent und sieben Prozent sowie um die jeweiligen Positionen dafür, die sich letztlich auf der Rechnung korrekt wiederfinden müssen. Übernachtungen sind generell mit sieben Prozent Mehrwertsteuer abzurechnen; das Frühstück, das oft im Pauschalpreis enthalten ist, jedoch mit 19 Prozent. Liefert eine Gaststätte beispielsweise außer Haus nur Essen, so fallen sieben Prozent Mehrwertsteuer an. Stellt es dazu aber noch Besteck und Porzellanteller oder Stehtische bereit, sind es schon wieder 19 Prozent.
Nicht ungewöhnlich sei es bei einer anstehenden Betriebsprüfung, dass sich der Finanzbeamte zuvor als „normaler Gast“ ausgibt und dabei die Prozesse im Haus beobachtet, beispielsweise in welcher Form eine Rechnung oder Quittung geschrieben wird. Daraus könne er bereits erste Rückschlüsse auf die Kassenführung ziehen. Stellt er dann bei der Betriebsprüfung, zu der er sich anmelden muss, Kassenmängel fest, berechtige das immer zu sofortigen Schätzungen, die Nachzahlungen zur Folge haben. Die heutigen Finanzbeamten, hieß es während des Seminars, seien sehr gut geschult und haben gute Erfahrungen.
Ein Gastronom, sagte Referent Dirk Ellinger, müsse nicht nur ein guter Gastgeber und Genussverführer sein, sondern von ihm werden ein hohes betriebswirtschaftliches Knowhow und ein betriebliches Organisationssystem gefordert. „Die Gastronomie ist eine wesentliche Säule unserer Region und damit auch der Wertschöpfung. Deshalb sollten sich die Unternehmen für sich und gemeinsam miteinander Gedanken machen, wie sie sich für die Zukunft aufstellen“, hebt Klüber-Wibelitz hervor.
Das nächste Seminar im Rahmen der RhönSprudel-Genussakademie findet am 18. Februar in Fladungen statt. Dann geht es um das „Verkaufen mit Herz“. Dabei werden die Teilnehmer trainieren, wie man schnell mit dem Gast in Kontakt kommt und wie man den Gast richtig berät. Außerdem stehen psychologische Tricks und Strategien eines Verkäufers auf der Tagesordnung. Auch dieses Seminar ist wieder offen für alle Gastronomiebetriebe der Region. Nähere Informationen gibt es auf der Internetseite www.rhoensprudel-genussakademie.de.
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