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Zugangsvoraussetzungen [Bearbeiten]
Das Weiterbildungskolleg nimmt Studierende auf, die ihre Pflichtschulzeit beendet haben. In der Abendrealschule beträgt das Mindestalter der Studierenden 16 Jahre, im Abendgymnasium 19 Jahre. Für die Abendrealschule gibt es keine weiteren Beschränkungen, je nach Qualifikation und bisher erreichtem Schulabschluss werden die Interessenten in den Vorkurs oder ein höheres Semester aufgenommen. Für die Aufnahme ins Abendgymnasium sind ein mittlerer Schulabschluss - auch ohne Qualifikationsvermerk - sowie eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit Voraussetzung. Angerechnet werden ebenfalls Zeiten von Ausbildung, Wehr- oder Zivildienst, Arbeitslosigkeit, Führung eines Haushaltes, Pflege eines Angehörigen und langfristige Praktika.
Die einzige Ausnahme von diesen Voraussetzungen gilt für Absolventen der Abendrealschule, die ihre Schulausbildung am Abendgymnasium weiterführen können, wenn sie die Fachoberschulreife erreicht haben. Allerdings müssen sie das Weiterbildungskolleg mit der Fachhochschulreife (schulischer Teil) verlassen, wenn sie die anderen Voraussetzungen nicht erfüllen. Ein Beratungsgespräch ist vor der Anmeldung zwingend notwendig.
Geschichte [Bearbeiten]
Als eine der ersten Abendrealschulen in Nordrhein-Westfalen nahm die ARS der Stadt Bocholt am 22. April 1963 ihre Arbeit auf. Direkte Vorläufer der Abendrealschulen waren die Abendgymnasien, die bald nach Ende des Zweiten Weltkriegs Erwachsenen, deren Schullaufbahn durch die Kriegswirren unterbrochen worden war, die Möglichkeit gaben, das Abitur nachzuholen. 1963 waren die unmittelbaren Auswirkungen des Krieges zwar überwunden, jedoch herrschte gerade im Bildungssektor immer noch großer Nachholbedarf. Von den 51 Studierenden, die sich 1963 an der neugegründeten Abendrealschule angemeldet hatten, hielten 17 bis 1966 durch und erlangten das Reifezeugnis. Heute sind die Studierenden im Durchschnitt jünger und haben andere Bedürfnisse und Interessen als 1963.
Bei ihrer Gründung befand sich die Abendrealschule in den Räumen der Realschule der Stadt Bocholt, der heutigen Albert-Schweitzer-Realschule, seit 1991 hat sie ihr eigenes Gebäude in der früheren Langenberg-Schule, in der sich auch heute die Räume des Weiterbildungskollegs befinden. Im Jahre 1989 wurde das Angebot um die Vormittagskurse erweitert, 1991 wurden die ersten Semester in den vom Abendgymnasium genutzten Räumen des Remigianums in Borken eingerichtet.
Bereits zu dieser Zeit bestand eine enge Kooperation von Abendrealschule und Abendgymnasium. Zum 1. August 2008 wurden beide Schulen unter dem Namen Weiterbildungskolleg Westmünsterland vereinigt, indem formal das Abendgymnasium Borken-Bocholt zum 31. Juli 2008 geschlossen wurde. [1