Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (Stand am 23. September 2012) Präambel



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Bern Info 35
18.3.13

Volksschule: Im freien Fall zurück ins letzte Jahrhundert



Bundesverfassung

der Schweizerischen Eidgenossenschaft

vom 18. April 1999 (Stand am 23. September 2012)


Präambel

……gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht,

und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen,
Art. 2 Zweck

3 Sie sorgt für eine möglichst grosse Chancengleichheit unter den Bürgerinnen und Bürgern.


Anmerkung H. Joss:

Eine möglichst grosse Chancengleichheit von Bürgerinnen und Bürgern bedingt eine Volksschule, welche entsprechend gleiche Chancen schafft.
Realität: Die bestehende Volksschule im Kanton Bern stellt eines der ungerechtesten Bildungssysteme dar. (Neben Deutschland und Belgien).

Grund: Selektion/Segregation/Aussonderung sind weitgehend deckungsgleich mit der sozialen Herkunft der Kinder.

Art. 8 Rechtsgleichheit

2 Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.




Anmerkung H. Joss:

Die selektive/segregative Volksschule muss Lernende positiv/ negativ diskriminieren.

Aufgrund willkürlicher Entscheidungen.


Art. 11 Schutz der Kinder und Jugendlichen

1 Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung.


Anmerkung H. Joss:

Die vorgesehene ‚Kontrollprüfung‘ am Ende der sechsten Klasse widerspricht den Forderungen von Art. 11.

Ein Teil der Kinder und Jugendlichen erhält weder Schutz noch individuelle Förderung .

Psychische Versehrungen/Misshandlungen durch die ‚Kontrollprüfung‘ werden bewusst geplant und durchgeführt.


Kantonsverfassung (Bern)

6.  Juni  1993 

Aus:


http://www.sta.be.ch/belex/d/1/101_1.html

2.2 Sozialrechte

Art. 29

2  Jedes Kind hat Anspruch auf Schutz, Fürsorge und Betreuung sowie auf eine seinen Fähigkeiten entsprechende, unentgeltliche Schulbildung.
Anmerkung H. Joss:

Unmissverständliche Forderung der Kantonsverfassung, übereinstimmend mit der Bundesverfassung.

Angesprochen auf den Art. 29 der Kantonsverfassung und die bestehende selektive/separative Schulstruktur, gab ein Professor für Verfassungsrecht folgende Antwort:

Prof.: „Ihre Frage bezüglich der Kompatibilität der Kantonsverfassung mit der bernischen Schulgesetzgebung ist überwiegend bildungspolitischer Natur. Das aktuelle System der Volksschule im Kanton Bern widerspricht der (Kanton-)Verfassung nicht“.

Anmerkung H. Joss:

Frage: Wozu die Artikel in Bundesverfassung und Kantonsverfassung, wenn kaum ein Bezug besteht zur real bestehenden Volksschule?
Prof.: „Über die ideale Umsetzung des verfassungsrechtlichen Bildungsauftrags kann man sich aber durchaus (politisch) streiten“.
Anmerkung H. Joss:

Es geht nicht um eine ideale Umsetzung des verfassungsrechtlichen Bildungsauftrags, sondern um den Schutz von Kindern und Jugendlichen, wie ihn die Verfassung verlangt.
Prof.: Um einen solchen Systemwechsel zu erreichen, müsste aber wie gesagt der politische Weg beschritten werden. Direkt aus der Kantonsverfassung lässt sich m.E. nichts für eine Umgestaltung des bernischen Bildungssystems ableiten.
Anmerkung H. Joss:

Wozu Verfassungsartikel ohne jegliche Verbindlichkeit für Kinder und Jugendliche?


Prof.: Verfassungsbestimmungen sind sehr offen gehalten und die politischen Akteure geniessen bezüglich der genauen Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen Spielraum.
Prof. X.Y.

Institut für öffentliches Recht



Universität X.
Mail vom 6.3.13


Anmerkung H. Joss:

Ein unverbindlicher Spielraum, mit fliessenden Übergängen zu willkürlichen Massnahmen.
Beispiel: Erneutes Einführen der ‚Kontrollprüfung‘ am Ende der 6. Klasse.
Ein untaugliches Verfahren, - vor rund 30 Jahren ersatzlos gestrichen, - wird 2014 offiziell wieder eingeführt.

Dabei handelt es sich eher um ein zweistufiges Strafverfahren für Jugendliche, denn um eine ‚Kontrollprüfung‘. Es gibt nichts zu kontrollieren und auch nichts zu prüfen. Es geht um institutionelle Machtausübung.

Lernende büssen für:


  • Eltern, welche eine Übertrittsempfehlung der zuständigen Lehrpersonen nicht akzeptieren, eine Empfehlung, welche immerhin auf einer zwei Jahre dauernden strukturierten Unterrichtsbeobachtung beruht




  • Ein selektives/segregatives Schulsystem, dem es bis heute nicht gelungen ist, negative, systematische Diskriminierungen und psychische Misshandlungen von Kindern und Jugendlichen zu verhindern.


Ein Blick auf die jüngere Geschichte zeigt, dass Kinder immer wieder Opfer von willkürlichen Massnahmen Erwachsener wurden (Wiederholung):


  • Kinder der Landstrasse‘,*

  • Missbrauch von Jugendlichen in Heimen‘*

  • Verdingkinder‘*

  • Beschämungen im Zusammenhang mit Illettrismus


Dass die aktuelle Volksschule auch zu dieser Gruppe gehört, welche einen Teil der Jugendlichen willkürlich positiv/negativ diskriminiert und psychisch misshandelt, erstaunt umso mehr, als der Auftrag der obligatorischen Volksschule lautet:

Erziehung zur Mündigkeit.
Ein teilweise verfassungswidriges, fragwürdiges obligatorisches Schulsystem, das auch bei Lehrpersonen immer wieder zu signifikanten psychischen Versehrungen und Ausfällen führt.
Siehe auch:

www.boggsen.ch

Bern-Info 31:12.2.13: Kontrollprüfung: Kindsmisshandlung 3x90'

Finnland-Info 370/14.12.08: CH Sozial ungerechtestes Bildungssystem!

Finnland-Info 940:BE:16.12.11:Selektion:Respekt und Vertrauen kaum möglich

Finnland-Info 853:24.5.11:BE/CH: Seelische (psychische) Misshandlung im Unterricht

Bern-Info 21:26.12.12: Schädliche Langzeitwirkungen der Volksschule auf Lernende

Bern-Info 17:16.12.12: Irreführender Lehrplan 95

Bern-Info 14:6.12.12: Vom Staat angeordnete Kindsmisshandlung

Finnland-Info 514:23.1.10:BE: Selektives Schulsystem: Mängelliste



Aus:


http://www.kinderheime-schweiz.ch/de/index.php

*Dunkle Kapitel der Geschichte


Periodisch nimmt die schweizerische Öffentlichkeit Kenntnis von schwerwiegenden Missständen, Missbräuchen und Übergriffen im Sozialbereich. Häufig sind Kinder die Hauptbetroffenen. Gerade Waisenhäuser, Kinderheime und Erziehungsanstalten der Schweiz waren immer wieder mit Geschichten von demütigenden Misshandlungen und brutalen Übergriffen verknüpft. Es ist wichtig, solche von Mauern des Verschweigens verdeckte Vorgänge in die gesellschaftliche Wahrnehmung zu rücken, um auf Verbesserungen hinzuarbeiten. Melden Sie sich bei uns schriftlich, telefonisch oder per -e-mail! Sie können dazu auch den Fragebogen über ihre Heimerfahrungen ausdrucken, ausfüllen und einsenden.

Das unmenschliche Verdingkindersystem, das schon Jeremias Gotthelf anprangerte, hielt sich bis in die 1970er Jahre, während die Kinderarbeit in schweizerischen Fabriken 1877 verboten wurde.


Bis in die 1930er Jahre mussten kleine Spazzacamini aus dem Tessin und anderen Alpentälern als Kindersklaven zur Reinigung von Kaminen in Oberitalien und Frankreich arbeiten.
Ein Grossteil der Kinder aus der Minderheit der Jenischen wurden von 1926 bis 1973 vom so genannten "Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse" der Pro Juventute systematisch und gewaltsam aus ihren Familien gerissen. Sie wurden isoliert in Heimen, als Verdingkinder oder als Adoptivkinder fremdplatziert, um sie ihrer Herkunftskultur zu entfremden. Mitbeteiligt an dieser Aktion waren auch der Kanton Schwyz und die Seraphischen Liebeswerke Solothurn, Luzern und Graubünden.
Wegen Verhaltensweisen, die heute gesellschaftlich akzeptiert sind, wie Schminken, nächtlicher Ausgang in Tanzlokale oder frühe Freundschaften, wurden bis zur Aufhebung der menschenrechtswidrigen Gesetze zur admininistrativen Verwahrung im Jahr 1981 viele Jugendliche ohne Gerichtsurteil jahrelang in Strafanstalten gesperrt, beispielsweise ins Frauenzuchthaus Hindelbank, aber auch in vielen andern Strafanstalten und Arbeitsanstalten. Alle administrativ Internierten und die meisten Verding- und Heimkinder mussten unter Zwang und Schikanen ohne Lohn harte Arbeit leisten. Oft litt die Gesundheit und die Ausbildung der Betroffenen darunter.

 Entschuldigungen und Aufarbeitung

Für einige dieser zerstörerischen Machtmissbräuche durch unkontrollierte, institutionell gedeckte Täter und Täterinnen haben sich Nachfolger oder Nachfolgerinnen der früher für diese Bereiche Zuständigen bei den Geschädigten entschuldigt.
Bundespräsident Alphons Egli entschuldigte sich am 3. Juni 1986 gegenüber den jenischen "Kindern der Landstrasse", die ab 1988 geringfügige Summen als "Wiedergutmachung" erhielten.
Die Zürcher Stadträtin Monika Stocker entschuldigte sich am 12. März 2002 bei den von Zwangsmassnahmen, beispelsweise Zwangssterilisationen, Betroffenen, welche die Stadtzürcher Vormundschaftsbehörde in früheren Jahrzehnten durchgesetzt hatte.
Am 10. September 2010 entschuldigte sich Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf zusammen mit kantonalen Zuständigen in Hindelbank bei den dorthin administrativ Eingewiesenen.
Nach Forschungsprojekten zur Verfolgung der Jenischen sowie zur Vormundschafts- und Psychiatriegeschichte haben der Nationalfonds und der Kanton Bern Projekte zur Geschichte der Verdingkinder bewilligt, andere Kantone zeigten ihre Bereitschaft zur Mitwirkung.

Die Luzerner Regierung hat sich für die Gewalt und die Missbräuche in Luzerner Kinderheimen wie dem von Rathausen oder in Erziehungsanstalten wie Sonnenberg (Kriens) oder St. Georg (Knutwil) entschuldigt und die historische Aufarbeitung durch die Pädagogische Hochschule Luzern in die Wege geleitet. Hier der Schlussbericht dieser Untersuchung als PDF.

Die Berner Regierung hat sich am 15. März 2011 bei den Berner Verdingkindern entschuldigt und eine weitere Publikation zur Aufarbeitung von deren Geschichte vorgestellt. Der Staatsrat des Kantons Freiburg hat sich am 9. Juli 2012 offiziell bei den misshandelten ehemaligen Verding-, Heim- und Pflegekindern entschuldigt.

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat sich am 22. Februar 2013 bei den administrativ Versorgten entschuldigt und empfiehlt eine historische Aufarbeitung durch eine unabhängige Kommission unter Einbezug auch der Geschichte der Verdingkinder.

Die Schwestern von Ingenbohl haben ein Gremium zur historischen Aufarbeitung der von ihnen geführten Anstalten zusammengestellt.  Hier der Expertenbericht vom 23. Januar 2013, der die Hintergründe der Gewaltexzesse seitens der Täterinnen unter den Schwestern analysiert, als PDF. Der Bericht stiess aber auch auf Kritik, weil er versucht, die Glaubwürdigkeit der Aussagen ehemaliger Heimkinder zu schmälern, jedoch die Aussagen von ehemaligen Schwestern keinerlei Hinterfragungen unterzieht.

Aehnliche Aufarbeitungen zu ähnlichen Missshandlungen in Kinderheimen, die von den Schwestern von Menzingen, den Baldegger Schwestern und andern Orden, auch männlicher Kongregationen, betrieben wurden, stehen noch aus. Ebenso zu Heimen der Heilsarmee und anderer evangelikaler Gruppen.

Im Kanton Thurgau befasst sich eine Forschergruppe mit den Misshandlungen von Kindern im Klosterheim Fischingen sowie mit Experimenten an Patienten, darunter auch Heimkinder, in der psychiatrischen Anstalt Münsterlingen.

Zur Diskussion stehen auch finanzielle Entschädigungen der Betroffenen.

Am 19. Dezember 2012 hat Bundesrätin Simonetta Sommaruga Alt Ständerat Hansruedi Stadler zum Delegierten für die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen ernannt und einen Gedenkanlass am 11. April 2013 in Bern angekündigt.

 

Aus der Vergangenheit lernen - Gewalt und Missbrauch bekämpfen


Die Dokumentation und gesellschaftliche Wahrnehmung des in der Vergangenheit geschehenen Unrechts und seiner Hintergründe ist auch ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung solcher Gewalt gegen Kinder in Gegenwart und Zukunft. Deshalb startete die Guido Fluri-Stiftung dieses Projekt zur Aufarbeitung der Geschichte schweizerischer Kinderheime, das seine Arbeit am 10. November 2010 aufgenommen hat. Neben Archivstudien und Literaturrecherchen steht vor allem die Dokumentation der Stimmen von Betroffenen im Vordergrund des Projekts. Es nimmt Aussagen der ehemaligen Heimkinder auf und unterstützt sie bei der Suche nach ihren Akten.

 

Nicht nur in der Schweiz



Die Schweiz steht bei der Aufarbeitung der Vorgänge in Heimen und Erziehungsanstalten nicht allein in der Pflicht. Auch in Kanada, Australien, Irland, Belgien, Deutschland, Österreich, Schweden, Island und in anderen Ländern zeigten und zeigen verschiedene Gremien und Projekte das Ausmass und die zerstörerischen Folgen von unkontrollierten Strukturen, Machtmissbrauch und sexuellen Übergriffen in diesem Bereich auf. Einigen der Opfergruppen wurden finanzielle Entschädigungen zugesprochen.

Jedes zehnte Kind ist in der Schweiz von Armut betroffen
Der Ländervergleich zeigt, dass Kinderarmut nicht unvermeidbar ist, sondern massgeblich von politischen Entscheiden beeinflusst wird. Kinder, die in einem Land materiell hinter den anderen zurückfallen, tun dies von Geburt weg und tragen die Konsequenzen dieser sozialen Ungleichheit ein Leben lang. Wenig aussagekräftig ist in diesem Zusammenhang das Bruttosozialprodukt eines Landes: in einem reichen Land geht es den Kindern nicht automatisch besser, als in einem ärmeren. So rangiert die Schweiz bezüglich relativer Armut auf Platz 9 nach Irland und vor Deutschland.
9,4 Prozent der Kinder – also rund jedes Zehnte ist in der Schweiz von Armut betroffen. Dabei klafft die Schere zwischen Arm und Reich in der Schweiz weit auseinander: Eine Familie, die in der Schweiz unter der Armutsgrenze lebt, muss im Durchschnitt mit über 20 Prozent weniger Mitteln auskommen, als eine Familie, die knapp über der Armutsgrenze lebt. Damit liegt die Schweiz auf Platz 12.

http://www.unicef.ch/de/aktuell/news/unicef-bericht-zur-situation-der-kinder-industrienationen


Bern Info 35 Volksschule: Im freien Fall zurück ins letzte Jahrhundert www.hansjoss.ch

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