BUNDESLANDERN DES DEUTSCHLAND
Als in Deutschland noch Kaiser und Könige regierten, nannte man den Staat Deutsches Reich. Dieser Staat war eine Monarchie. Dieses Wort bedeutet Alleinherrschaft, denn damals hatten nur wenige Leute wirklich etwas zu sagen.
Heute heißt unser Staat Bundesrepublik Deutschland. Das Wort Republik kommt aus der lateinischen Sprache: Dort bedeutet res publica die "Sache des Volkes". Unter einer Republik versteht man demnach einen Staat, in dem die Menschen darüber mitbestimmen, was in diesem Staat geschieht.
Außerdem kommt in dem Namen unseres Staates noch das Wort Bund vor. In Deutschland gibt es nämlich 16 Länder. Sie haben sich zu einem Bund zusammengeschlossen, deshalb nennen wir sie Bundesländer.
Sie heißen Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
In Nordrhein-Westfalen leben etwa 17,5 Millionen Menschen. Es ist das größte Bundesland. Bremen hat etwas weniger als 550.000 Einwohner, es ist damit kleiner als alle anderen.
Die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen gehörten früher zur DDR. Sie wurden erst nach der Wiedervereinigung im Jahr 1990 neu gebildet.
Aufgabe der Bundesländer ist es zum Beispiel, das Schulwesen zu regeln. Dabei sind große Unterschiede entstanden. In einigen dauert die Grundschule 6 Jahre, in anderen nur 4 Jahre. Die Länder sind unter anderem auch für die Verkehrspolizei, die Landesstraßen, die Gerichte und die Gefängnisse zuständig.
Vieles wird in Gesetzen geregelt, die nur in dem jeweiligen Bundesland gelten. Über die Landesgesetze entscheiden Abgeordnete. Sie werden von den Bürgerinnen und Bürgern eines Landes gewählt. Die Versammlung dieser Abgeordneten nennt man in den meisten Bundesländern Landtage. Es gibt in jedem Bundesland auch eine Landesregierung. Der Chef dieser Landesregierung ist ein Ministerpräsident oder eine Ministerpräsidentin.
Doch auch bei Gesetzen und Angelegenheiten, die den ganzen Staat betreffen, reden die Länder mit. Dazu gibt es den Bundesrat. In diesen Bundesrat entsendet jedes Bundesland mindestens 3 Vertreter, höchstens jedoch 6. Insgesamt gibt es im Bundesrat 69 Stimmen. Der Bundesrat trifft sich regelmäßig in Berlin in einem Gebäude, das 1904 als "Preußisches Herrenhaus" erbaut wurde.
Ein Land (amtliche Bezeichnung in der Gesetzes- und juristischen Fachsprache, im allgemeinen Sprachgebrauch[1] oft auch Bundesland genannt) ist nach der föderalen Verfassungs¬ordnung der Bundesrepublik Deutschland einer ihrer teilsouveränen Gliedstaaten. Seit 1990 besteht die Bundesrepublik aus 16 Ländern. Die Länder bilden nach dem Grundgesetz gemeinsam einen souveränen Bundesstaat, keinen losen Staatenbund.
Do'stlaringiz bilan baham: |